Neue Antwort erstellen

Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Informationen
Nachricht
Bitte geben Sie die untenstehenden Zeichen in das leere Feld ein. Groß- und Kleinschreibung müssen nicht beachtet werden. Sollten Sie das Bild trotz Neuladen nicht identifizieren können, wenden Sie sich an den Administrator.
  • :)
  • :(
  • ;)
  • :P
  • ^^
  • :D
  • ;(
  • X(
  • :*
  • :|
  • 8o
  • =O
  • <X
  • ||
  • :/
  • :S
  • X/
  • 8)
  • ?(
  • :huh:
  • :dash:
  • :dead:
  • :doofy:
  • :evilgrin:
  • :fie:
  • :golly:
  • :grumble:
  • :hail:
  • :hi:
  • :hmm:
  • :ill:
  • :miffy:
  • :ninja:
  • :nono:
  • :oops:
  • :pardon:
  • :pillepalle:
  • :pleasantry:
  • :popcorn:
  • :pump:
  • :blackeye:
  • :censored:
  • :chinese:
  • :cookie:
  • :dance:
  • :search:
  • :spiteful:
  • :stopping:
  • :thinking:
  • :this:
  • :vain:
  • :rolleyes:
  • 8|
  • :cursing:
  • :thumbdown:
  • :thumbsup:
  • :thumbup:
  • :sleeping:
  • :whistling:
  • :evil:
  • :saint:
  • <3
  • :!:
  • :?:
Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
Maximale Dateigröße: 1 MB
Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip
Internet-Adressen werden automatisch erkannt und umgewandelt.
Smiley-Code wird in Ihrer Nachricht automatisch als Smiley-Grafik dargestellt.
Sie können BBCodes zur Formatierung Ihrer Nachricht nutzen.

Vorherige Beiträge 16

  • wie gesagt, die nachträgliche änderung des bestehenden dienstplanes ist an gewisse bedingungen geknüpft, und die dienstlichen nochtwendigkeiten die sich nach oder während deines krankenstandes ergeben haben müssten erstmal vom dienststellenleiter bekannt gegeben werden...

    fragt sich nur ob du wirklich wegen der paar stunden streiten willst.... :rolleyes:

    beim heer wärs einfacher gewesen: da wird der dienst einfach befohlen und basta :D

    dafür gibts auch die möglichkeit dass du dienstfreie tage ausfasst :P
  • beim bundesheer gibts so eine scheiße erst gar ned da hackelst so lang wie dir gesagt wird...krankenstand gibts kan....

    immer gleich meckern wir die mädchen...ich HASSE ziv äh schlümpfe ;) am besten geh gleich studieren dann ersparst dir die privatwirtschaft für paar jahre...da gibts zwar auch sowas wie die AK oder das arbeitsgericht aber ja...du wirst es verstehen früher oder später....
  • ich habe jetzt infos vom ZiviService ...
    Das Einarbeiten von Krankenstand per se ist illegal und sollte nicht vorkommen. Aber die Einrichtungen haben das Recht, dass sie nach Bedarf mir als Zivi pro Woche bis zu 10 Stunden Mehrarbeit auftragen, die nicht durch Überstunden aufgewogen werden. D.h. sie brauchen nur zu sagen : Das hat nichts mit dem Krankenstand zu tun, dass du arbeiten musst.

    Also wird damit die illegale aktion verschleiert und damit legal....
    Ich muss sagen, langsam reichts mir echt.... aber mehr als eine beschwerde von mir ist rechtlich nicht drinnen.
  • Also beim Heer wurde es ähnlich gehandelt. In der Grundausbildung wennst 2 Wochen Krank warst musstesd eine Woche Länger bleiben,.... In der Grundausbildung hast längere Dienste von haus aus,...

    Lg
  • es kommt primär auf den rahmenvertrag (kollektivvertrag) an.

    normalerweise gelten krankheitsbedingt entfallene arbeitsstunden als abgeleistet. Ausgenommen davon sind oft überstunden und journaldienste, da kommt es normalerweise auf den kollektivvertrag an.

    Daher ist es meiner meinung nach, ist eine nachträgliche kürzung der "verbrauchten" stunden nicht zulässig. Genauso ist es nicht statthaft dienste auf grund eines krankenstandes zu verlegen.

    ich hab im ris folgendes gefunden:

    Kurztitel
    Dienstzeit-Verordnung für Zivildienstleistende

    Fundstelle
    BGBl.Nr. 678/1988

    Typ
    V
    §/Artikel/Anlage
    § 2
    Inkrafttretedatum
    19890201

    Außerkrafttretedatum
    99999999

    Abkürzung
    DZ-V

    Index
    44 Zivildienst

    Text
    § 2. (1) Der Dienstplan ist vom Vorgesetzten oder einer hiefür von
    der Einrichtung (Einsatzstelle) beauftragten Person für einen
    Zeitraum von grundsätzlich mindestens zwei Wochen im voraus zu
    erstellen. Eine Verkürzung dieses Zeitraumes kann vom
    Bundesministerium für Inneres über Antrag des Rechtsträgers der
    Einrichtung wegen der Eigenart der dort zu verrichtenden
    Dienstleistungen und der Unvorhersehbarkeit des Ausmaßes des
    jeweiligen Arbeitsanfalles bewilligt werden.
    (2) Der Leiter der Einrichtung (Einsatzstelle) oder eine von ihm
    hiezu beauftragte Person hat dafür zu sorgen, daß der Dienstplan für
    den Zivildienstleistenden an einer diesem bekanntzugebenden, leicht
    zugänglichen Stelle gut sichtbar ausgehängt bzw. aufgelegt wird.
    (3) Änderungen des Dienstplanes sind nur bei zwingenden
    dienstlichen Erfordernissen, im Falle des Zeitausgleiches oder im
    gegenseitigen Einvernehmen zulässig. Sie sind unverzüglich in den
    Dienstplan aufzunehmen und gemäß Absatz 2 vom Leiter der Einrichtung
    (Einsatzstelle) bekanntzugeben. Wird hiedurch die ursprünglich
    vorgesehene Dienstzeit überschritten, ist § 6 anzuwenden.


    ich glaube das sollte deine situation klären...
  • schwierig da du Zivildiener bist und damit keine Kernarbeitszeit existiert o.ä
    Dienst oder Überstunden existieren AFAIk sowie so nicht da du eine gewisse Stundenanzahl arbeiten musst.

    Und damit können sie dich 2 h nacharbeiten lassen. Du hast diesen Dienst ja auch nicht geleistet und du hast dort auch kein reguläres Dienstverhältnis sondern einen heeresersatzdienst.

    Sia
  • wir arbeiten auch im Schichtbetrieb: bei uns bedeutet dies, 10h eingeteilt, 10h krank => bekommst auch 10h bezahlt.

    Bei vertägen im Angestelltenverhältnis ohne Schichtbetrieb bin ich mir nicht sicher - tendiere dann eher zu vertraglich geregelte Stunden, sprich Du hast nen 40h vertrag - wärest in Deiner KrankWoche jedoch 50 eingeteilt gewesen (bzw. hast Dich selber so eingeteilt), müßte der DN dennoch nur 40h bezahlen... ist aber sicher von Branche zu Branche unterschiedlich....
  • Morgn
    Kommt drauf an. Bei uns in der Firma (am Flughafen) waren die Dienste immer sehr unregelmäßig. Und wennst 12 Stunden am Sonntag eingeteilt hattest, dann bekamst du auch 12 Stunden am Sonntag das Gehalt fortgezahlt, wennst krank warst (und nicht 2,5 Stunden, wies normal war).
  • beim krankenstand wird immer die normale dienstzeit genommen....daher wenn die 8 stunden is du aber einen 10 stunden dienst gehabt hättest fehlen dir 2 stunden.

    zumindest is das in der privatwirtschaft so....wennst bereitschaft hast und krank geworden bist...bekommst auch ned die überstunden bezahlt fürn bereitschaftsdienst
  • Benutzer-Avatarbild

    Frage bez. Krankenstand

    nett1616

    Hallo !
    Ich habe eine Frage bez. Krankenstand, vielleicht kann mir wer von euch weiterhelfen.

    Ich bin zur Zeit noch Zivildiener bei der Caritas. Ich hatte letzte Woche von Samstag bis inkl. Freitag Dienst. Nur der Dienstag war frei. Jetzt bin ich allerdings am Fr. Abend krank geworden und habe bis inkl. Fr. gefehlt. Damit habe ich 2 Wochenend Dienste verpasst und zwei mal eine 10 Stunden Schicht (statt, wie normal 8 Stunden.)
    Ich war beim Arzt, alles ok, bin für alle Tage Krank geschrieben worden.

    Heute entdecke ich am Dienstplan in der Arbeit, dass mir pro krankgeschriebenen Werktag (!!Mo-Fr!!) je 8 Stunden als "geleistet", oder wie auch immer drinnen stehen. Nicht aber die 4 Stunden mehr als den 10ner Diensten und auch nicht die Wochenend Dienste. Der freie Dienstag gibt dafür wieder +8 Stunden auf der Liste.
    Also bin ich laut deren Rechnung obwohl ich ordnungsgemäß Krank geschrieben und auch gemeldet war, auf -12 Stunden. Dürfen sie mich das jetzt nacharbeiten lassen, oder/und meine gestern geleisteten 2 Überstunden einfach zum Ausgleich verwenden ?

    Im Zivildienstgesetz steht nichts diesbezüglich und die Zivildienstplattform meint auch, dass es illegal ist.
    Jetzt meine Frage : Wenn es wo steht, wie das geregelt ist und ob man Krankenstand wirklich einarbeiten muss? Und gibt es wo entsprechende Texte, damit ch was in der Hand habe für den Protest ?
    Angeblich befasst sich das Dienstzeitengesetz damit...
    danke im Vorraus,
    mfg