es scheint im flammenattacken Thread unterzugehen, also hier nochmal meine Frage:
mir wurde gesagt, dass ein Dämonenprinz mit einer "Ätherklinge",das "Flammende Schwert des Rhuin" führen kann und dabei weiter die fähigkeit der Ätherklinge nützen kann
die Begründung war: das Flammende Schwert des Rhuins verbietet andere Waffen, die Ätherklinge sei aber nur ein Dämonengeschenk, sprich -> eine Art Fähigkeit
von der logischen Seite her, ist die Ätherklinge eine Waffe ... auf jedenfall stellt man sich unter dem Wort Ätherklinge ne Waffe vor
da aber Warhammer oft nichts mit Logic zu tun hat ^^, ist das Argument, dass die "Ätherklinge" zwar wie ne Waffe heißt, aber letztendlich keine ist, da sie ja ein Dämonengeschenk ist
klingt auch irgendwie logisch
ich bin ziemlich verwirrt desswegen ...
Info kam über nen Kumpel der hat die Info vom "warhammer-forum.de"
P.S.: ok S8 Attacken ignorieren eh scho fast jede Rüstung *g aber allgemein steht die Frage noch im Raum
mir wurde gesagt, dass ein Dämonenprinz mit einer "Ätherklinge",das "Flammende Schwert des Rhuin" führen kann und dabei weiter die fähigkeit der Ätherklinge nützen kann
die Begründung war: das Flammende Schwert des Rhuins verbietet andere Waffen, die Ätherklinge sei aber nur ein Dämonengeschenk, sprich -> eine Art Fähigkeit
von der logischen Seite her, ist die Ätherklinge eine Waffe ... auf jedenfall stellt man sich unter dem Wort Ätherklinge ne Waffe vor
da aber Warhammer oft nichts mit Logic zu tun hat ^^, ist das Argument, dass die "Ätherklinge" zwar wie ne Waffe heißt, aber letztendlich keine ist, da sie ja ein Dämonengeschenk ist
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