Ätherklinge und Flammenschwert des Rhuin

    Ätherklinge und Flammenschwert des Rhuin

    es scheint im flammenattacken Thread unterzugehen, also hier nochmal meine Frage:
    mir wurde gesagt, dass ein Dämonenprinz mit einer "Ätherklinge",das "Flammende Schwert des Rhuin" führen kann und dabei weiter die fähigkeit der Ätherklinge nützen kann

    die Begründung war: das Flammende Schwert des Rhuins verbietet andere Waffen, die Ätherklinge sei aber nur ein Dämonengeschenk, sprich -> eine Art Fähigkeit

    von der logischen Seite her, ist die Ätherklinge eine Waffe ... auf jedenfall stellt man sich unter dem Wort Ätherklinge ne Waffe vor

    da aber Warhammer oft nichts mit Logic zu tun hat ^^, ist das Argument, dass die "Ätherklinge" zwar wie ne Waffe heißt, aber letztendlich keine ist, da sie ja ein Dämonengeschenk ist

    klingt auch irgendwie logisch

    ich bin ziemlich verwirrt desswegen ...

    Info kam über nen Kumpel der hat die Info vom "warhammer-forum.de"

    P.S.: ok S8 Attacken ignorieren eh scho fast jede Rüstung *g aber allgemein steht die Frage noch im Raum
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    Die Ätherklinge ist eine Waffe, denn Dämonengeschenke sind im Grunde genommen nichts anderes als aeine andere Sektion magischer Gegenstände.

    Das flammende Schwert des Rhun ist eigentlich auch keine Waffe, sondern nur ein Zauberspruch...
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    WoW/Keepers-Altpräsident und für die Idee begeistert, eine Carrerabahn im ganzen Clublokal zu installieren

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Turin Túrambar“ ()