Waldgoblins zu Fuß umbauen

      Waldgoblins zu Fuß umbauen

      Hat jemand von euch das schon ausprobiert? Wenn ja, wie habt ihr das gemacht?


      Momentan überlege ich, wie ich Waldgoblins zu Fuß aus den Spinnenreitern bauen kann. Dazu hätte ich folgende Fragen:

      Ist es möglich, die Spinnenreiter direkt auf ein Base zu stellen, ohne das es blöd aussieht (von den Bildern her kommt mir vor, als wäre dies durchaus möglich)?

      Sind die Körper der Gobbos und Spinnen aus einem Guß, oder sind Reiter und Spinnen seperat?


      Hoffe ein O&G-Spieler kann mir hier weiterhelfen.


      Grüße, Endyamon

      maybe maybe i have there sth for ya dude

      hab mal wieder was aus meiner unendlichen linksammlung gekramt was dir helfen dürfte...

      Waldgoblinarmee

      muss dir zwar die illusion nehmen das deine idee einzigartig ist aber dafür bekommste jede menge top anregungen^^

      mfg TheDamnedAxe
      "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht."
      StGB § 328 Abs. 2.3
      -------------------------------------------
      ....und da war noch der Holzfäller, der zu der kleinen, hübschen Fee, die stöhnend unter ihm lag sagte: "Wunsch ist Wunsch, Baby!"
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      Danke, der Link hat meine Fragen sehr gut beantwortet - und war sehr amüsant ;)

      Froghoppers..... zu geil..... :D


      Meine Idee geht in eine etwas andere Richtung - bei mir wirds ne (kleine) Horde die rein aus Wildorks, Waldgoblins und Flußtrollen besteht - auf deutsch das primitivste, was sich so in einer O&G-Armee findet und Kriegsbemalung anlegt ^^


      Grüße, Endyamon

      ich denk mal der wurde aus styrodur zusammengeschnitzt,hab auch schon überlegt,is auf jeden fall ne nette alternative zum gw riesen die bei nem bisschen geschick und arbeitsaufwand gegen null tendierend kostet,mal was anderes ist und u.U. sehr gut aussieht.nice is ja auch der goblinschamane der ihn beschworen hat und bewegt^^nette armee mit viel charme^^...
      "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht."
      StGB § 328 Abs. 2.3
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      ....und da war noch der Holzfäller, der zu der kleinen, hübschen Fee, die stöhnend unter ihm lag sagte: "Wunsch ist Wunsch, Baby!"
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