BF Gelände als Geländebauvorlagen..

      BF Gelände als Geländebauvorlagen..

      Hallo Leute!!!

      Hab heute mal so auf der BF HP geschaut und mir gedacht, dass da ja eigentlich ganz schöne Summen zusammenkommen wenn man den Spieltisch in eine Grabenlandschaft mit Wiederstandsnestern dazwischen verwandeln will und nicht wirklich die zeit findet alles selber zu machen...

      Wollte mal wissen wie ihr dazu steht Battlefront Gelände zu duplizieren (aussschließlich für persönliche Zwecke).

      Ich hab schon etwas herumexperimentiert und muss sagen, dass es sich auf alle Fälle lohnt...

      (Falls ich damit irgendwie gegen eine Regel der Festung verstoße bitte gleich diesen Thread löschen)

      Comments r Welcome

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Gfr.Wolfgang“ ()

      Morgn
      Urheberrechtlich problematisch. Also wenn du es abgießen oder sonst irgendwie die Form kopieren willst.
      primär historisches in 15mm (Schottland so weit das Auge reicht)
      in FOG terms: Swordsman, Bow*
      langsamer Maler


      WoW/Keepers-Altpräsident und für die Idee begeistert, eine Carrerabahn im ganzen Clublokal zu installieren
      Ist mir schon klar dass das urheberrechtlich geschützt ist. ich habe ja auch nicht vor das gewerblich zu vertreiben, wäre ja ein schuss ins knie.
      eigentlich gehts darum das bf gelände zu "kopieren", also ein masterpiece zu bauen im stil von bf und dieses dann zu duplizieren...
      hab eine unglückliche beschreibung des topics gewählt.

      so...
      hab das topic umbenannt, schaut aber trotzdem noch komisch aus....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Gfr.Wolfgang“ ()

      Morgn
      Also selbst designen und das dann abgießen? Das ist kein Problem. Urheberrechtlich geschützt ist es schließlich nicht, dass sie Sandsackstellungen gemacht haben, sondern die konkrete von ihnen produzierte Form.
      primär historisches in 15mm (Schottland so weit das Auge reicht)
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      langsamer Maler


      WoW/Keepers-Altpräsident und für die Idee begeistert, eine Carrerabahn im ganzen Clublokal zu installieren
      Warum nicht? Du sagst ja selbst das du es nicht verkaufen willst. Aber irgendwie wiedersprichst du dir ja selbst. Einerseits sagst du hast keine Zeit es selber zu machen, Andererseits willst du es dann doch selber machen :)

      Wenn es um die Fortifications geht, da geb ich dir Recht die sind wirklich teuer wenn man einen ganzen Tisch davon haben will. Die meisten anderen Sachen finde ich haben aber ein Super Preis/Leistungs Verhältnis wo man mit selbermachen wahrscheinlich nie hinkommt (Die Palmen zb. oder die ganzen Häuser)

      Mach mal Fotos von deinen Experimenten.
      also devenetiv geht es um trenchlines, die halb so lang bzw 1/4 der länge haben wie die fertigen...
      die gabs mal in der battlefield in the box mit kurven und endstücken.

      hab mir einfach gedacht dass ich je 2 varianten mache und diese dann abforme und giesse.

      wie schon im voherigen thread denke ich, dass ich mir so sehr viel zeit ersparen würde, da ich ja nicht jedes einzeln selber basteln müsste. (. 15 min pro abguss, dann kann mans bemalen)
      dass bringt man beim selber basteln glaub ich nicht zusammen wegen kleber trocknen usw...

      der einzige nachteil ist halt dann wie beim gekauften gelände auch, dass man halt immer die gleichen teile hat. ( kann ich persönlich verkraften, kann man ja aupeppen mit bitz...)
      Aber selbst für den Eigengebrauch abgießen würde gehen. Copyright greift ja erst dann wenn du etwas davon vertreibst.


      Sagt wer?
      15mm: TYW Schweden, Griechen, Karthago, Numider, Römer, Celten/Briten/Germanen, Anglo danish, Naps Österreicher, FOW Bersaglieri, DAK, Russen, Franzen, Polen....

      28mm: 7yw Preu+Ö, Napo Franzen+Briten+Preussen+Bayern, Zulus, Koloniale Briten, ACW Union, 13. Jhdt Engländer/Schotten, WW1 Fra, WW2 Dt+Rus+Ita+Fra, div.

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      vivat-htt.at/
      Sollte doch nur für
      (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.

      Gelten, oder? ;)
      15mm: TYW Schweden, Griechen, Karthago, Numider, Römer, Celten/Briten/Germanen, Anglo danish, Naps Österreicher, FOW Bersaglieri, DAK, Russen, Franzen, Polen....

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      vivat-htt.at/
      Ich bin mir nicht sicher ob die Anwälte von gw, battlefront USW das auch so locker sehen wenn du ihre Minis abgießt ;)
      De facto entgehen ihnen ja die Umsätze da du sonst die Originale kaufen müsstest...
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      Abgesehen davon dass bei CDs meines wissen nach eine cooyrightabgabe mitgezahlt wird...1 cd kannst nur einmal hören, aber zum spielen brauchst 100 spacinger :D
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      Morgn
      Um das ganz kurz zusammenzufassen: Die Geländeteile (und Figuren) sind Werke der bildenden Kunst. Zum eigenen Gebrauch kann man das auf Papier oder einem ähnlichen Träger (und da beginnt schon einmal die Frage, inwiefern die jeweilige Gussmasse ein ähnliches Trägermaterial ist) vervielfältigen. Zum privaten Gebrauch kann man auch einzelne Stücke auf beliebigen Trägermaterialien fertigen (und dafür zahlt man auch die "Leerkassettenvergütung" als Aufschlag auf CD-Rohlinge).
      Eigener Gebrauch =/= privater Gebrauch, letzterer ist wesentlich enger, so gehört es bspw nicht dazu, wenn man auch für ein paar Freunde welche mitgießt.

      Wenn man sich jetzt nur von den BF-Produkten inspirieren lässt und in gleichem Stil nicht identische Dinger macht, kann man diese abgießen und verkaufen so viel man will. Sie sollten sich nur ein wenig unterscheiden.

      Alles in allem ist diese Frage jedoch sehr heikel und kompliziert, man kann ganze Bücher damit füllen (was auch bereits mehrmals getan wurde), und das meiste geschriebene ist zu Musik und Computerprogrammen. Bei Werken der Bildenden Künste ist vieles noch im Unklaren, einfach weil viele Dinge noch nciht vor ein Gericht gekommen sind.

      Unproblematisch ist es, sich mit Abgüssen von BF-Modellen seinen eigenen Tisch zuzupflastern. Sobald es aber auch an andere weitergegeben wird, bist du schon außerhalb der freien Werknutzung.
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