Mir ist da noch etwas aufgefallen - in den Grundregeln:
a) kann man dann von den Randfeldern ausgehend (wie z.B. A) keine Truppenverlegungen machen, weil ja kein Bahnhof dort ist ?
b) wie groß darf die zu transportierende BG maximal sein ?
c) mir fehlt, dass die transport-willige Seite (Deutsche oder Alliierte) einen Zug im Modell haben muss (gibt es auch, das Modell)
d) wie ruiniere ich Gleise ?
e) wie ruiniere ich den (fiktiven ?) Zug ?
Fragen über Fragen ......
aber es ist ja noch Zeit bis zum Kampagnenbeginn
Befehl „Truppen verlegen": Anstelle sich zu bewegen, können Truppen mit der Eisenbahn verlegt werden. Dazu muss sich am Ausgangsfeld und am Zielort ein Bahnhof befinden, und die gesamte Bahnstrecke dazwischen muss sich im Besitz der eigenen Fraktion befinden. Der Verband mit diesem Befehl wird zu Beginn der Aktions-Phase von der Kampagnen-Karte entfernt. Und am Ende der nächsten Befehls-Phase am Zielort aufgestellt.
a) kann man dann von den Randfeldern ausgehend (wie z.B. A) keine Truppenverlegungen machen, weil ja kein Bahnhof dort ist ?
b) wie groß darf die zu transportierende BG maximal sein ?
c) mir fehlt, dass die transport-willige Seite (Deutsche oder Alliierte) einen Zug im Modell haben muss (gibt es auch, das Modell)
d) wie ruiniere ich Gleise ?
e) wie ruiniere ich den (fiktiven ?) Zug ?
Fragen über Fragen ......
aber es ist ja noch Zeit bis zum Kampagnenbeginn