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Vorherige Beiträge 23

  • Sobald so etwas von ner Firma organisiert wird und du als Mitarbeiter dieser Firma vor Ort tätig bist (nicht freiwillig wohl gemerkt, sondern im Sinne deines Anstellungsvertrages) dann ist es definitiv ein Arbeitsunfall.

    Der Versicherung ist es Wurscht ob Freizeit- oder Arbeitsunfall. Für die Versicherung ist relevant wer das zu verantworten hat. (eigene Unfähigkeit, Fahrlässigkeit des Veranstalters.....etc.) weil danach richtet sich dann welche Versicherung dafür aufkommen muß.
  • Guten Morgen!

    Es kommt auch noch darauf an ob es sich um einen Freizeitunfall oder um einen Arbeitsunfall handelt wegen der Versicherung.

    Ich denke alle Turnierteilnehmer fallen unter die Kategorie Freizeitunfall.

    Bei Turnierleiter bin ich mir nicht sicher - wenn es zb. GW-Turnier gibt kann ich mir schon vorstellen dass die Turnierleiter GW-Mitarbeiter sind und deshalb unter die Kategorie Arbeitsunfall fallen bei allen andren weiss ich es nicht genau...

    Wenn wer etwas genaueres weiss bitte hier posten...
  • Die Zeiten sind in Tirol genau gleich, aber wir gehen mal davon aus das ein normales Turnier nicht so lange dauert (wer will noch um 1 in der Früh Warhammer spielen, ich wär da zu unkonzentriert :D).
  • Wayne in Wien darf ein 14 jähriger bis 1.00 in der früh draussenbleiben und ab 16 solang man will... wenn ich mich recht erinner war die zeit für unter 14 jährigen bei 10 oder 11...

    mfg
  • @mündige Minderjährige: "diese haften idR selbst" ist nicht ganz richtig; sie haften für schäden, die sie verursacht haben, sofern sie über eigenes vermögen verfügen - sonst eben nicht, da eine allfällige Obsorgeverletzung der Eltern zu prüfen ist (§§1295ff ABGB) - die Obsorgeverpflichtung (= wahrung des körperlichen Wohls und der gesundheit sowie die UNMITTELBARE aufsicht endet erst mit der Volljährigkeit; die unterteilung in unmündige und mündige MJ is nur für die Geschäftsfähigkeit des Kindes bedeutsam, evtl für mitspracherechte, aber nicht mehr); von daher besteht Aufsichtspflicht, bei deren Verletzung Haftungen ausgelöst werden können (nachzulehsen in einschlägiger Literatur und auch judikatur)
  • @stiege im WOW: naja also gesetzlich ist die sicher ned soviel ist fix (kein geländer etc) ABER ist ja nimma aktuell da ja sowieso ein neues clublokal ansteht :)

    @topic:

    die meisten probleme könnte man einfach umgehen, in dem man diese dinge im mitgliedsantrag aufnimmt....weil diese müssen bei nicht volljährigkeit eh von einem erziehungsberechtigten unterschrieben werden....könnte man ja eine klausel einfügen ala

    "Ja ich erlaube meinem Kind <bla> <bla> die Teilnahme an Veranstaltungen des oben genannten Vereins"

    dann wäre das ganze schon mal nicht mehr so problematisch
  • Original von T?rin Túrambar
    Morgn
    1. Ab 14 gibts keine Aufsichtspflicht mehr (sind mündige Minderjährige), diese haften selbst, so niemand anderer schuldhaft gehandelt hat.
    2. Diese können über ihr frei verfügbares Eigentum eben frei verfügen (also vom Taschengeld den Turnierbeitrag).
    3. Sollte irgendjemandem etwas passieren ist nicht automatisch der Veranstalter schuldig sondern vielleicht andere Personen, oder der "Verunglückte" selbst.
    4. Sollte ein unmündiger Minderjähriger (bis 14) ein Geschäft abschließen, so ist es wirksam, sobald der Erziehungsberechtigte zustimmt, aber nicht von Anfang an unwirksam.

    Bzgl. eine etwaigen Treppenunfall im WoW: Der Verein haftet nur, wenn er auch schuld daran ist, nicht wenn jemand aus unachtsamkeit über siene eigenen Schnürsenkel stolpert. Österreich ist immerhin ein Rechts- und kein Gerichtsstaat!

    Das ist das Wiener Gesetz oder? In Tirol ist das schärfer, da heist es ab 16, wobei hier die Aufsichtspflicht nicht unbeschränkt ist (was ich mir in Wien aber auch nicht vorstellen kann, dürfen 14 jährige hier schon bis 5 in der Früh machen was sie wollen Oo). Die Schuldfrage ist natürlich so zu klären, wer den genau an dem Unfall beteiligt ist, und welche Gegebenheiten sind (morsche Treppen o.äh.).

    Beim unmündigen Minderjährigen bin ich aber nicht deiner Meinung, hier ist wohl eher der Betrag, den er ausgiebt und sein Einkommen (Taschengeld) wichtig, ob das Geschäft zustande kommen kann, mit seinem Taschengeld kann er ja rechtlich machen was er will, auser die Eltern sind strikt dagegen. Hier muss aber erst berechtigter Zweifel vorliegen, dass die Eltern dagegen sind (zumindest kenn ich das so aus dem Kaufvertrag, das Recht müsste hier doch nicht so sehr abweichen).
  • Morgn
    1. Ab 14 gibts keine Aufsichtspflicht mehr (sind mündige Minderjährige), diese haften selbst, so niemand anderer schuldhaft gehandelt hat.
    2. Diese können über ihr frei verfügbares Eigentum eben frei verfügen (also vom Taschengeld den Turnierbeitrag).
    3. Sollte irgendjemandem etwas passieren ist nicht automatisch der Veranstalter schuldig sondern vielleicht andere Personen, oder der "Verunglückte" selbst.
    4. Sollte ein unmündiger Minderjähriger (bis 14) ein Geschäft abschließen, so ist es wirksam, sobald der Erziehungsberechtigte zustimmt, aber nicht von Anfang an unwirksam.

    Bzgl. eine etwaigen Treppenunfall im WoW: Der Verein haftet nur, wenn er auch schuld daran ist, nicht wenn jemand aus unachtsamkeit über siene eigenen Schnürsenkel stolpert. Österreich ist immerhin ein Rechts- und kein Gerichtsstaat!
  • Ihr habt schon recht, da fallen viele rechtliche Möglichkeiten und Gefahren ein, wie schon gesagt ich hab das alles mitsamt rechtlichen Grundlagen irgendwo daheim rumliegen, kann mich aber ersten nicht mehr genau daran erinnern und zweitens müsst ich das raussuchen. Probleme kanns wie gesagt schon geben bei Sorfatlspflicht, Geschäfftsfähigkeit des Turnierteilnehmers, Alkohol und Tabak (falls er am Turnier raucht und trinkt), Ausgezeit (falls das Turnier überhaut solange dauern sollte ;) ), wer im Fall von Verletzungen haftet, wo das Turnier stattfindet (kommt halt nicht gut, wenn ein Minderjähriger hunderte von Kilometer irgendwo in die Pampa fürs Turnier fährt :D) und und und...
  • Nein, das hilft nicht wirklich, weil der Verantstalter dafür zu sorgen hat, das alles in Ordnung ist und dem Teilnehmer nicht zumutbar ist dies vorher zu überprüfen bzw. dieses Wissen überhaupt zu haben.

    Schließ ne Hafptplfichtversicherung ab. Die kostet knapp 60 Euro für ein ganzes Jahr und damit ist Alles gedeckt.
  • Und wenn man die Teilnehmer unterschreiben läßt, dass sie auf eigene Gefahr den Turniersaal betreten (Für Minderjährige müßten dann halt die Erziehungsberechtigten unterschreiben)


    Klingt zwar lustig - aber hilft das??
  • @Tielner
    In deinem beschriebenem Fall haftet der Turnierveranstalter und deswegen empfiehlt es sich als Veranstalter und Verein eine dementsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

    Ausnahme wäre nur wenn die behördlichen Auflagen für das Gebäude nicht erfüllt sind, dann haftet der Saalvermieter.
  • habts schon fast alle relevanten themen angeschnitten - einige was noch fehlt ist die Obsorgepflicht der Eltern - sie sind dafür verantwortlich, dass dem Kind nichts zustößt und es keine für es nachteiligen Entscheidungen trifft - deswegen auch die unterteilung in Kinder, unmündige/mündige Minderjährige (und dem §153 Abs 3 ABGB - geschäfte des alltäglichen lebens) und Volljährige.
    Da mein Bruder nicht Volljährig is und seine Freunde auch nicht, übernehm ich persönlich auf tunieren die Obsorgepflicht - is tlw recht heavy; bspw Anfahrt(auto=EKHG) und halt am tunier selbst
    die genaue Haftung hängt natürlich immer vom Verschulden ab - wenn triffts, wer hat "Mist" gebaut und ist idR normales Schadenersatzrecht. Der Veranstalter wird nur dann betroffen, wenn der Mangel, der den Unfall ausgelöst hat in seiner Spähre zu finden, ihm vorzuwerfen und natürlich causal war. Besser kanns euch sicher ein "waschechter" Zivilrechtler erklären.
    Die Beschränkung auf ein Alter ist somit (Rechtlich) eher sinnlos, da selbst bei 17 bis 18J aufsichtspflicht bestehen würde....
    MMn fährt man am besten, wenn die Älteren ihrer Verantwortung gerecht werden und auf die jüngeren schauen, so dass das meiste eh vermeiden werden kann.
  • Die Frage ist ja nicht ganz unberechtigt.

    Es geht auch darum wer die Verantwortung übernimmt.

    Stellts euch vor ein Turnierteilnehmer rutscht aus, reißt sich das Kreuz ab und ist querschnittgelähmt. Ich meine warhammer ist sicher kein Vollkontaktsport - aber blöde Zufälle gibts immer wieder.

    Wer haftet dann - der Veranstalter? Der, dem die Halle gehört?

    Jedenfalls ist es richtig zu hinterfragen, ab wann ein Jugendlicher selbst Verantwortung übernehmen muss - und ob es genügt zu schreiben - alle Teilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung an dem event teil.
  • beschränkt geschäftsfähig bist schon viel früher....ich weiß leider das alter nicht mehr. aber wenn ein 16 jähriger einen turnierbeitrag einzahlt dann ist das valid, bei einem 14 jährigen denke ich auch..bei allem was drunter ist bin ich mir unsicher...

    wir haben im grunde kein mindestalter bei unseren turnieren. wenn jemand alle anforderungen erfüllt dann ist er eh' für sein alter sehr reif. auch finden unsere turnier von 09.00-18.00 statt, also auch keine abnormen Zeiten dabei.

    cheers
    tom