Original von T?rin Túrambar
Morgn
1. Ab 14 gibts keine Aufsichtspflicht mehr (sind mündige Minderjährige), diese haften selbst, so niemand anderer schuldhaft gehandelt hat.
2. Diese können über ihr frei verfügbares Eigentum eben frei verfügen (also vom Taschengeld den Turnierbeitrag).
3. Sollte irgendjemandem etwas passieren ist nicht automatisch der Veranstalter schuldig sondern vielleicht andere Personen, oder der "Verunglückte" selbst.
4. Sollte ein unmündiger Minderjähriger (bis 14) ein Geschäft abschließen, so ist es wirksam, sobald der Erziehungsberechtigte zustimmt, aber nicht von Anfang an unwirksam.
Bzgl. eine etwaigen Treppenunfall im WoW: Der Verein haftet nur, wenn er auch schuld daran ist, nicht wenn jemand aus unachtsamkeit über siene eigenen Schnürsenkel stolpert. Österreich ist immerhin ein Rechts- und kein Gerichtsstaat!
Das ist das Wiener Gesetz oder? In Tirol ist das schärfer, da heist es ab 16, wobei hier die Aufsichtspflicht nicht unbeschränkt ist (was ich mir in Wien aber auch nicht vorstellen kann, dürfen 14 jährige hier schon bis 5 in der Früh machen was sie wollen Oo). Die Schuldfrage ist natürlich so zu klären, wer den genau an dem Unfall beteiligt ist, und welche Gegebenheiten sind (morsche Treppen o.äh.).
Beim unmündigen Minderjährigen bin ich aber nicht deiner Meinung, hier ist wohl eher der Betrag, den er ausgiebt und sein Einkommen (Taschengeld) wichtig, ob das Geschäft zustande kommen kann, mit seinem Taschengeld kann er ja rechtlich machen was er will, auser die Eltern sind strikt dagegen. Hier muss aber erst berechtigter Zweifel vorliegen, dass die Eltern dagegen sind (zumindest kenn ich das so aus dem Kaufvertrag, das Recht müsste hier doch nicht so sehr abweichen).