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Im Regelbuch werden wir hiezu nichts finden. Meiner Meinung nach findet hier am besten die "Marschieren-Regel" ( S. 34 ) Anwendung, die im Grunde besagt, daß ein Modell, das sich weiter als seine Bewegungsreichweite bewegt, keine Schußwaffen mehr abfeuern darf. ( PUNKT )
Leichte Kavallerie kann ihre Sonderregel auch nur nutzen, wenn sie VORHER marschiert ist; ergo keinen Angriff durchgeführt hat.
wir stimmen Dir ja im Grunde alle zu, nämlich, daß man danach NICHT schiessen sollen dürfte, ABER kannst Du mir das auch mit einem Regelzitat (inkl. Seitenangabe) bestätigen?
Flieger bewegen sich bei Angriffen IMMER 20 Zoll weit. Sie dürfen ihre Bewegung nicht verdoppeln !!!! Wurde die angegriffene Einheit überrannt oder gelang ihr die Flucht, bewegt sich der Flieger volle 20 Zoll. Das zählt als volle Angriffsbewegung. Der Reiter darf nur dann eine Schußwaffe abfeuern, wenn er sich in der restlichen Bewegungsphase bis zu 20 Zoll bewegt hat. Ansonsten gelten die normalen Regeln , siehe oben. Flieger können nicht marschieren.
hab jetzt auch nachgeschaut. Also rein vom Wortlaut vom Regelbuch her (es sei denn es gibt ein Errata oder FAQ), darf der Flieger im o.a. Beispiel schon schiessen.
Ich sehe das aber so wie Ruffy, war wahrscheinlich nicht im Sinne des Erfinders, aber nützt uns das was? Kann den Wortlaut vom Regelbuch nicht widerlegen, falls einer nach seiner Flugbewegung schiessen möchte....
habs eh oben geschrieben, es geht hier um eine FLIEGENDE einheit, die ihren angriff weder verpatzt, noch sich weiter als ihre normale bewegungsfähigkeit bewegt, wenn sie den gegner einholt...
1) Eine Einheit, die in den Nahkampf kommt, kann nicht schießen. - eh klar.
2) Eine Einheit, die angreift und den fliehenden Gegner einholt, bewegt sich die volle Angriffsbewegung ( = Marschbewegung ), und darf daher nicht schießen. - auch klar. Siehe Angriffsbewegung S.53 4. Absatz und Maschieren S. 54 letzter Absatz.
3) Eine Einheit, die ihren Angriff verpatzt, bewegt sich zwar nur ihre normale Bewegungsreichweite, war aber auf den Nahkampf fixiert und darf daher nicht mehr schießen. Siehe S. 52 4. Absatz.
4) Eine Einheit, die einen angstverursachenden Gegner angreifen will, und ihre Angsttest verpatzt und daher schlotternd stehen bleibt, darf in der Schußphase auch nicht schießen. - auch klar!!!! Siehe S.81 Spalte 2 7. Absatz.
Nur zur Klarstellung: Die angegriffene Einheit wählte Flucht, wurde aber eingeholt und damit vernichtet; - sehe ich das richtig?
Die Frage nach dem Beschuß erübrigt sich: denn sobald eine Einheit einen Angriff ansagt, darf sie in der Schußphase KEINE Schußwaffen mehr abfeuern - egal was im Nachhinein passiert.
ich hab nochmal nachgeschaut und dazu nichts im regelbuch gefunden...
die einschränkung, dass man nach einer bewegung nicht mehr schiessen darf, steht nur bei marschieren und bei verpatzten angriffen...
ich würde es trotzdem so spielen, dass sie es nicht dürfen, der spezielle fall, dass ein flieger in die situation kommt, wurde denke ich nicht bedacht, jede andere einheit würde sich ja bei einem solchen manöver weiter als ihre grundbewegung bewegen und könnte demnach nicht mehr schiessen, also würde ich sagen, wenns normale einheiten nicht dürfen, dürfens flieger auch nicht...
wenn ein angriff mit angesagt wurde und die angreifende einheit flucht wählt, aber nicht davon kommen sollte wird diese vernichtet, darf die angreifende einheit in der folgenden schussphase noch schiessen?
sie hat weder einen angriff verpatzt und hat sich auch nicht weiter als die normale bewegung bewegt!
beispiel: hochelfenprinz mit bogen des seefahrer auf drachen!