Ja, das glaube ich gern. Deshalb habe ich auch keine Probleme mit der Politik kurze Haftstrafen möglichst zu vermeiden (§37 StGB Abs1: Bei einem Strafrahmen von 5 Jahren und einer Verurteilung auf 6 Monate, soll möglichst Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestimmt werden. Beziehungsweise §90a ff. Diversion in der StPO, wo sogar Strafen und somit Einträge ins Register vermieden werden, somit keine Stigmatisierung). Aber, und das ist der Punkt, man darf deswegen nicht Straftaten extra milder bewerten und den Leuten nochmal und wiedereinmal bei Rückfall eine weitere Chance geben.
Wie gesagt, ich glaub auch nicht das die Resozialisierung in den Gefängnissen funktioniert, aber das als Grund zu nehmen, Leute nicht einzusperren für Verbrechen, seh ich nicht ein. (Nur damit wir weiterhin nicht ganz die selbe Meinung haben ;))
Wie gesagt, ich glaub auch nicht das die Resozialisierung in den Gefängnissen funktioniert, aber das als Grund zu nehmen, Leute nicht einzusperren für Verbrechen, seh ich nicht ein. (Nur damit wir weiterhin nicht ganz die selbe Meinung haben ;))