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@pipehacker: das man zum mieterschutz gehen kann und nicht alles aus dem vertrag gilt ist mir als jus-student sehr wohl klar nur ist eine 3-monat klausel wie du siehst absolut verkehrsüblich und da hilft auch der mieterschutz nicht.
@karnagh: viel glück bei verhandeln. vielleicht findest ja wen der für 3 monate untermieten will (falls im vertrag nichts gegenteiliges steht).
Noch ein kleiner Senf von mir. Ich habs beim einzug in meine neue wohnung so gemacht (von den Eltern weg also gabs bei mir keine Kündigungsfrist *G*) das die Vormieterin zwar auch 3 Monate Kündigungsfrist gehabt hat, aber mir schon 1 1/2 Monate vorher die Schlüssel und ich ihr die Miete für die Zeit bar gegeben hab. Ist zwar sicher nicht die goldene Lösung aber evt. bei dir gut zur "schadensbegrenzung".
Nunja, wir haben ja schon eine neue Wohnung, fehlt nur noch der neue Mietvertrag...mit dem alten Vermieter wollen wir erst reden wenn die neue Bude fix is, da wir nich ohne Wohnung dastehen wollen
unser Vermieter is halt etwas konservativ und unliebsam...ich hoffe auch dass alles gut für uns ausgeht...weil 3 Monate für 2 Wohnungen zahlen müssen will ich nun auch wieder nicht
also nur weil's in einem Vertrag steht, heißt das noch lange nichts. Ein Bekannter von mir hat auch einen absolut "miesen" mietvertrag unterzeichnet... ist damit im Anschluß zum Mieterschutz gegangen, und siehe da... plötzlich MUSSTE der Vermieter noch irrsinnig viel in der Wohnung machen.... (Boden, Wände, etc.).... und das trotz unterschriebenen Vertrags!
Ferner schau dir mal Arbeitsverträge an: z.B. die Konkurenzklausel... bekommst in den meisten Fällen vorm Arbeitsgericht auch recht, obwohl im Vertrag anders geregelt...
Auch bei meinem Auszug aus der Wohnung ist 3 Monate drinnen gestanden.
Ich habe mich geeinigt mit dem Vermieter und bin dann nach einen Monat ausgezogen. Kommt natürlich sehr drauf an ob der Vermieter ein "Herz" hat oder ob er die Buchstaben des Mietvertrages erfüllt sehen will. Ein Gespräch mit ihm kann nicht schaden
@Segara: Ändert alles nix, wenn es im Vertrag steht, dann ist es so.
@Karnagh: Biete deinem Mieter an dich darum zu kümmern, dass du wen anderen suchst, also den nächsten Mieter, falls ihr euch nicht einigen könnts.
@Wintics: Gegen AGBs gibt es verschiedene Regelungen, die unerwartete und sittenwidrige Regelungen im Vertrag aufheben. Leider werden die meisten Arbeits und Mietverträge schon darauf angepasst sein. Dennoch wenn es zu heftig klingt, ist es vielleicht wert einen Rechtskundigen mal drüber schauen zu lassen (vor allem bei Kaufverträgen, da greift der KSchG meist und schützt zusätzlich).
Ja, früher sollte nicht das Problem sein. Aber eben nach gründlicher Absprache. Die 3 Monate sind eher zu gunsten des Mieters gedacht, damit er auch wirklich genug Zeit hat, eine VERNÜNFTIGE Wohnung zu finden.
Soweit mir bekannt ist, sind 3 Monate normal. Hab nochmal kurz ins Gesetz geschaut (MRG), und im §29 Abs 2 noch gesehen, dass bei befristeten Verträgen eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgesehen ist. Daher kann man wohl schließen, dass eine vertraglich vereinbarte Frist von 3 Monaten nicht gegen die Sittenwirdigkeit und andere AGB-Schutzregeln verstößt.
Hi, kennt sich einer von euch mit Rechtsfragen bezüglich Wohnungsrecht aus?
Wir haben spontan eine neue Wohnung gefunden, und haben nun mal in unserem Mietvertrag gesehen dass wir eine 3-Monatige Kündigungsfrist haben!
ist sowas überhaupt zulässig? Kann ein Vermieter eine so hohe Frist setzen? Im Regelfall sind doch nur 4 Wochen Kündigungsfrist bei den meisten Angelegenheiten...
wollt mal fragen, werd wohl eh den Mieterschutz anrufen, wär aber nett wenn jemand sich da auskennt?
Denn 3 Monate Kündigungsfrist, da is ja jede Wohnung die man findet nicht mehr verfügbar, wer kann schon 3 Monate im Vorraus wissen wo er eine Wohnung hat? Wir könnten schon heute einziehen theoretisch!