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Ja, da er sich auf die in a) genannten Vereine bezieht, und man in einem anderen Bundesland nicht in einer Region wohnen kann, in der es noch keinen steirischen Verein gibt...
Aber wir können am 2. Juli über eine Ehrenmitgliedschaft abstimmen lassen
Ps: Im Statutenvorschlag ist der Wirkungsbereich des SLTAS (Stmk) hinzugefügt - damit gibts dann gar keine Diskussion mehr.
§6 Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder werden in ORDENTLICHE
MITGLIEDER, VORLÄUFIGE MITGLIEDER,
AUßERORDENTLICHE MITGLIEDER und
EHRENMITGLIEDER unterschieden.
1. ORDENTLICHE MITGLIEDER:
a., Mitgliedsvereine: Ordentliche Mitglieder können
sämtliche Vereine sein, die ihren Sitz im
Bundesland Steiermark haben.
Sie wahren dabei ihre volle Eigenständigkeit und
können auf Landesebene ihre Interessen
wahrnehmen. Die Angehörigen dieser Vereine werden damit für
die Dauer ihrer Vereinszugehörigkeit
Einzelmitglieder des SLTAS.
Der Aufbau und die Zielsetzung der
Mitgliedsvereine dürfen den Grundsätzen des
SLTAS nicht widersprechen.
Die Mitgliedsvereine haben die Zusammensetzung
ihrer Vorstände dem SLTAS bekannt zu geben.
b., Einzelmitglieder: Einzelpersonen (physische
oder juristische Personen), die nicht in einem
Verein Mitglied sind (weil es z.B. in der
entsprechenden Region gegenwärtig noch keinen
Verein gibt), aber Interesse am Hobby zeigen bzw.
es ausüben
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sagt dieser Teil des Textes aus (der fette), dass auch Einzelmitglieder ihren "Sitz" (Wohnsitz) in der Steiermark haben müssen?