Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.
Original von skink21
Naja im Regelbuch steht so weit ich weiß, dass kein Magier eine Rüstung tragten darf.
Bist du sicher das das auch in der neuen Edition noch gilt? Soweit ich herauslesen kann steht da nur das jedes Charaktermodell ausschliesslich magische Ausrüstung aus einer Kategorie erhalten kann aus der es auch normale Ausrüstung wählen kann zB ein Dunkelelfenmagier kann kein magisches Schild haben, weil er kein normales Schild tragen darf, Dunkelelfen Erwählter vom Slanesh Kult jedoch zB schon weil er es auch "normalerweise" haben könnte. Und das obwohl bei ihm nicht extra dabei steht das er Rüstung tragen und zaubern darf.
habe bei gw nachgefragt, und es ist (leider 4 me) wirklich so wie florian sagte:
ZAUBERFÄHIGE WESEN (Magier, vamp, slann, etc) dürfen GRUNDSÄTZLICH KEINE Rüstung tragen und somit auch KEINE MAG. RÜSTUNG!!
Wird eh passen, nur bei der Knochenrüstung sehe ich die Regeln eben etwas schwammig vormuliert. Ich spiele es auch so, das mein Vampirgraf keine magischen Rüstungen haben kann. Ist allerdings ein Strigoi...
Aber wenn ich von Carstein spielen würde wäre auch nix mit magischer Rüstung.
Die Knochenrüstung ist ein bischen ein Problem, ja. Bei der steht allerdings explizit dabei das sie ein Zauberer haben darf (und auch Sprüche sprechen kann), und im Regelbuch bei dieser Regelstelle ist ja der Zusatz dabei "wenn nicht im Armeebuch andersweitig angegeben".
Die Argumentation ist nicht sauber, geb ich zu, aber dennoch ist die Formulierung im Regelwerk so eindeutig das es mMn einfach nicht OK wäre sich einfach darüber hinweg zu setzen.
Denn wenn man dem Carsteinvampir den Hauberk geben darf, kann z.B. einfach nichts dagegen sprechen das man die Rüstung auch einem Nekromanten geben darf (waum auch immer). Beide sind Zauberer, beide haben die gleichen Optionen auf Rüstungen.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wirklich sicher bin ich mir eh nicht, wenn jemand eine entsprechende Regelstelle hat, immer her damit :-).
@Florian: Wenn die von dir gebrachte Regelung wirklich stimmen würde, wäre die Knochenrüstung ziemlich sinnlos. Oder ist die Knochenrüstung eine Ausnahme? Glaube ich nämlich nicht.
Also entweder ihr kennt da ein Errata das mir nicht bekannt ist, oder ihr verwechselt da etwas. Die Regel mit "Rüstung oder Zaubern" gibt es schon, aber in einem anderen Zusammenhang. Z.B. beim Hochelfentitel "Lehrmeister" oder dem Buch der Geheinnisse, bei dem ein Kämpfer zum Zauberer wird, der aber nur Sprüche sprechen kann wenn er keine Rüstung bekommt. Dieses Charaktermodell hat aber von den Ausrüstungsoptionen im Armeebuch her die Möglichkeit eine Rüstung zu bekommen.
Beim Carsteinvampir geht es aber um ein anderes Problem da er gar keine Ausrüstungsoption auf irgend eine Rüstung hat.
@raghnath:
jepp, genau, so ist es!
man darf nur ohne rüstung zaubern (außer wenn mit knochen - oder chaosrüstung ausgerüstet)!
also entweder zaubern oder rüstung!
mMn nach ist er illegal. Die Regelstelle die ich ein Post weiter oben zitiert habe sagt eindeutig das ein Modell, das keine gewöhnliche Rüstung tragen darf (wie der Carsteinvampir), auch keine magische Rüstung bekommen kann wenn es nicht extra im Armeebuch vermerkt ist.
Naja, es sollteja eine freundschaftliche Liste sein, das mit 2Fluchrittern is dann scho deftig oder? ich kenn mich mit vamps nüsse aus...
Ich bin "nur" Zwergenspieler, ich hab kein Problem mit "der reitet mir davon"^^, weshalb ich ihm ja nicht helfen konnte, aber wenn ihr meint mehr Fledermäuse, Ritter und dafür Skeles kürzen werde ich das weiterleiten, danke an dieser Stelle schon mal für die ganze Hilfe^^, werde seine Änderungen dann hier posten
Sorry, mein Fehler. Ich hab mich ursprünglich nur auf S107 (7te Edition) bezogen, wo angegeben ist wann ein Zauberer Sprüche sprechen kann. Da hier nichts gestanden ist das Zauberer in Rüstung nicht zaubern können war ich der Meinung das diese Regel in der neuen Edition jetzt anders ist.
Ich habe aber gerade nachgeschaut, auf S121 steht nach wie vor das Zauberer keine Rüstung tragen dürfen. Auch den Passus, dass ein Modell nur dann eine magische Rüstung tragen darf wenn es auch das entsprechend- mundane Teil erhalten darf gibt es nach wie vor (7te Edition RB S 121), deshalb ist der Carsteingraf dieser Liste hier wohl ohenhin illegal.
Nur Blutdrachen Fürsten und Grafen dürfen Rüstungen tragen, Carstein geht leider nicht. Vampire sind ja Magier, die einzige Rüstung die sie tragen dürfen ist die Knochenrüstung.