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Der Test wird doch vor dem Bewegen des Angreifers durchgeführt.
Die Einheit befindet sich daher ja nicht IM Nahkampf.
Sonst würden ja auch Entsetzens- und Angsttests, die ebenfalls VOR einem NK anfallen, ad absurdum geführt.
Es steht nämlich definitiv dass die Einheit einen Paniktest ablegen muss, das "so als ob......." sehe ich nur als Verbildlichung der Situation in der sich der Feind anmacht wenn er den glorreichen Angriff sieht. Es wird ja wohl keiner behaupten wollen die Einheit befindet sich schon im Nahkampf bevor sie angegriffen hat.
Man kann das wahrscheinlich aus 2 Blickwinkeln betrachten, den Ulanen jetzt den glorreichen Angriff zu verwehren nur weil das neue Regelbuch nicht mehr zur Formulierung der älteren Sonderregel passt ist sicher nicht im Sinne des Erfinders und würde ich eher als Regelbiegerei einstufen.
Regeltechnisch seh ichs auch so, allerdings würd ich sagen, man sollte mit seinen Gegner ausmachen, dass es immer noch einen Paniktest gibt, weil das ist definitiv nur ein Formulierungsproblem, aufgrund der neuen Edition.
Hi,
ich wollte mal fragen ob die Sonderregel Glorreicher Angriff der kislevitischen Kavallerie noch gilt.
Der exakte Wortlaut ist nämlich:
Jedes Regiment, das von einer Einheit Flügelulanen mit einer Einheitenstärke von 5 oder höher angegriffen wird, muss einen Paniktest ablegen, so als ob es während eines bereits bestehenden Nahkampfes in die Flanke angegriffen würde.
In der neuen Edi gibt es das aber nicht mehr. Gibt es da eine Errata oder ist die Regel verfallen???