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Schon alleine, wenn man den Fahrer sprechen hört, muß man ja zwangsläufig davon ausgehen, daß er auch Alkohol zu sich genommen hat - a patzn spaß....
Jetzt ist er weg und das ist auch gut so, manche Parolen und Gesten sind nun einmal so und da braucht man auch gar nicht verharmlosen, ob das Armaustrecken nun anzeigen sollte, wie hoch man seine Hecke haben möchte oder was auch immer...
Ich habe es immer geschrieben, und dabei bleibe ich auch - Extremismus ist von jeder Seite aus zu verurteilen.
Schlimmer sind beinahe die anfänglichen Johler ( abgesehen von einem merkbaren Buhrufer ), die dann allerdings relativ ruhig waren - Bockerer läßt grüßen, Nazis hat es ja eigentlich auch kaum gegeben...
Morgn
Selsbt wenn es zu keiner Verurteilung wegen Wiederbetätigung käne:
Original von Settra der Unvergängliche
Der hat sich sicher voll angesoffen, na ja gerade spaßig war das ja nicht...
Angesoffen ein Ding, das ein zweistelliges-Tonnengewicht hat durch Wien fahren ist fahrlässige Gemeingefährdung, auf die eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr steht, und zumindest diese Haftstrafe hätte er verdient.
Seine Äußerung? Dumm, ja. Gehört Dummheit bestraft? Ja.
Also ich persönlich glaube nicht, dass der Bim-Führer sich mit diesem Gruß für die NSDAP betätigt hat. Die Frage müssen Juristen lösen.
Das Gesetz hat seine Berechtigung und ich begrüße es, wenn überzeugte (Neo)Nazis sein Ziel werden. Aber wegen einem blöden Scherz, der Reputation und Job gekostet hat, auch noch ins Gefängnis zu gehen halte ich für äußerst übertrieben. Denn so wie ich das seh, sieht das Verbotsgesetz nur Freiheitsstrafen vor.
Er hat selbst gefordert, daß die nächste Durchsage aufgenommen und auf Youtube gestellt werden soll.
Ich denke mal so wie er zum Schluß dreigeschaut hat, daß er die Stermann-Grissemann-Nazi-Parodien (Cordoba, deutsche Kochschule etc...) imitieren wollte. (und ich hoffe auch das es so ist bzw. war)
Der ist einfach zu dumm gewesen um zu checken, daß es einfach ein Unterschied ist ob man sowas als Kabarettist im Fernsehen in einer dementsprechenden Sendung oder als Durchsage in einem öffentlichen Verkehrsmittel als Fahrzeuglenker macht...
ja stimmt, der hat sich eh selber urr gedemütigt und dadurch da das Video auf Youtube gestellt wurde, hat er sicher keine GEfängnisstrafe verdient (meiner Meinung nach)
So wie sich §3 des Verbotsgesetzes liest wirds wohl kaum zu einer Verurteilung reichen. Denn er hat weder irgendeine gefährliche Vereinigung gegründet, öffentlich den Holocaust geleugnet oder sonstiwe die NSDAP aufleben lassen wollen. Vor allem dürfte er tatsächlich angetrunken gewesen sein. (von wegen vorrübergehend unzurechnungsfähig)
Laut Verbotsgesetz sieht die Strafe ein bis zwanzig Jahre Gefängnis vor und der Mann hat meiner Meinung nach kaum so eine Strafe verdient. Den Job verlieren und öffentlich gedemütigt werden reicht wohl als auf die Finger klopfen.