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  • Die Argumentation ist ja nicht, dass die Metadaten die zu den jeweiligen Peers führen reichen um Sie für die Urheberrechtsverstöße in den Häfen zu schicken. Die Anklage baut auf dem Fakt auf, dass PirateBay sich weigert ein Abuse-System einzuführen. Also so wie Youtube oder Google dem Einzelnen die Möglichkeit geben den Content wieder herausnehmen zu lassen, wenn sich dieser in irgendwelchen Rechten verletzt fühlt.

    Insofern, aus der Sicht des Klägers, nimmt PirateBay die Verstöße in Kauf wodurch die Betreiber zumindest grob fahrlässig handeln.

    Somit macht das Urteil rein rechtlich schon Sinn. Auch wenn es fraglich ist, ob es sinnvoll ist eine solche offene Infrastruktur mit diesem Präzidenzfall unter solchen Kontrollzwang zu stellen. Denn dann wird das Betreiben nicht mehr sinnvoll und die Infrastruktur stirbt.

    Im Endeffekt ist das Thema, meiner Meinung nach, weitaus komplizierter als es scheint. Es prallen hier zum einen verschiedene Rechtsverständnisse aufeinander. Anders gefragt: Ist es OK Gesetze zu brechen nur weil die Mehrheit, gestützt durch vorhandene Technologie, meint es sei schon gut so?
  • Für alle Nicht-Experten...was zum geier ist ein "Bittorrent-Tracker"?

    hier werden lediglich die kleinen Torrent-Dateien angeboten, über die die Tausch-Clients den Download per Peer-to-Peer koordinieren


    find ich nur bedingt aufschlussreich.