Informationen der Bundessparte Handel
Der 8. Dezember fällt im Jahr 2011 auf einen Donnerstag. Es gelten die einschlägigen Bestimmungen in den Handelskollektivverträgen sowie im Arbeitsruhegesetz (ARG) und im Betriebszeitengesetz (BZG). Die Rechtslage bleibt also gegenüber den Vorjahren unverändert:
Am 8. Dezember 2011 dürfen die Geschäfte von 10.00 - 18.00 Uhr offengehalten werden. In diesem Zeitraum ist auch ein Beschäftigen von ArbeitnehmerInnen (auch von Lehrlingen) zulässig.
Daher werden wir zwar am 8.12. offen haben,
aber von 16.00 - 18.00 Uhr
Anmeldungen zum Spielen / Tischreservierungen etc. bleiben wie immer
CU
Der 8. Dezember fällt im Jahr 2011 auf einen Donnerstag. Es gelten die einschlägigen Bestimmungen in den Handelskollektivverträgen sowie im Arbeitsruhegesetz (ARG) und im Betriebszeitengesetz (BZG). Die Rechtslage bleibt also gegenüber den Vorjahren unverändert:
Am 8. Dezember 2011 dürfen die Geschäfte von 10.00 - 18.00 Uhr offengehalten werden. In diesem Zeitraum ist auch ein Beschäftigen von ArbeitnehmerInnen (auch von Lehrlingen) zulässig.
Daher werden wir zwar am 8.12. offen haben,
aber von 16.00 - 18.00 Uhr
Anmeldungen zum Spielen / Tischreservierungen etc. bleiben wie immer
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