neue GW disclaimer

    neue GW disclaimer

    GW is wieder mal sehr dezent;)

    games-workshop.de/home/legal/guidelines.shtm

    hf&gl

    Umbauten
    Umbauten sind ein bedeutender Bestandteil des Hobbys, obwohl sie im Bezug auf geistiges Eigentum auch eine heikle Grenzüberschreitung darstellen. Allerdings wollen wir sicherlich niemanden davon abhalten, coole Umbauten unserer Produkte anzufertigen, auch wenn es bestimmte Dinge gibt, an die du denken musst:

    - bitte kombiniere unser geistiges Eigentum nicht mit dem geistigen Eigentum Dritter.
    - deine Umbauten sollten einmalige Meisterwerke aus Liebe zum Hobby sein. Stelle keine Produktionsreihe von Umbauten zum Verkauf her. Dies verletzt nicht nur unser geistiges Eigentum, es ist auch einfach kein Hobby


    Bemaldienstleistungen

    Uns erreichen oft Emails von Hobbyisten, in denen es um das Anbieten von Bemaldiensten für Dritte geht. Wie immer können wir Dritten nicht gestatten, Geld mit unserem geistigen Eigentum zu erwirtschaften. Dem entsprechend muss jede Art von Bemaldienstleistung völlig generisch gehalten sein, d.h. es darf nicht angegeben werden, dass es ein Games Workshop, ?Eavy Metal oder Golden Demon Bemaldienst ist. Der Dienst darf nicht auf geistigem Eigentum beruhen, d.h. geistiges Eigentum (Bilder, Warenzeichen, etc.) benutzen, um sich zu verkaufen. Ebenso wenig darfst du ausschließlich Games Workshops Miniaturen bemalen. Das gleiche gilt für jede Bemalanleitung, du darfst keinen Gewinn aus Games Workshops geistigem Eigentum ohne eine Lizenz erwirtschaften.

    T-Shirts/Bekleidung/Tätowierungen etc.
    Wie immer können wir Dritten nicht gestatten, Geld mit unserem geistigen Eigentum zu erwirtschaften.

    Dies bedeutet effektiv, dass du entweder Games Workshop T-Shirts oder Kleidung kaufen, oder sie selbst herstellen musst. Du dürftest keine von dir hergestellten T-Shirts oder Kleidungsstücke veräußern.

    Dies bedeutet auch, dass wir Tätowierungen nicht als akzeptable Verwendung unseres geistigen Eigentums erlauben können, da ein Dritter notwendigerweise die ?Dienstleistung? erbringen muss.

    viel spass beim wegrubbeln:)
    ^^sachen zum lachen

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „black squig“ ()

    RE: neue GW disclaimer

    Na ist schon fair, wenn das ganze "Juristische" mal für Normalsterbliche erklärt wird...mir gefällt zum Beispiel

    Dies bedeutet auch, dass wir Tätowierungen nicht als akzeptable Verwendung unseres geistigen Eigentums erlauben können, da ein Dritter notwendigerweise die ?Dienstleistung? erbringen muss


    Oh, verd....jetzt darf ich nicht mehr ins Freibad :D
    --Painted Only--
    @ caradryel:

    ich beantrage hiermit offiziell eine doppelzelle für uns 2... alle wichtigen char models von mir sind von reaper, und ich bemale auch nicht gw modelle :D


    ob die uns im knast dann die gw modelle abnehmen und wir nur mehr mit reaper oder confrontation spielen müssen? :D

    Obwohl das durchbruch szenario beginnt im knast ne ganz neue bedeutung zu haben *rofllmao*
    Gute Elfen kommen in den Himmel...
    Böse kommen überall hin!


    Warhammer Fantasy: Darkelves, Chaos
    Warhammer 40k - Eldar, Cadia
    Mordheim - Skaven, Amazonen
    BloodBowl - Amazonian Angels, Mourning Munchies (Halflings)
    Epic Armageddon - Orkzä , Eldar, Imps

    --Even a SIG ain't what it seems to be :D --
    wennst dich echt stellt, lieber sir alex, dann sollt ich auch gleich eine selbstanzeige machen, weil ich schon gegen sämtliche regeln verstoßen habe - mit meinen über 300 umbauten.

    ich hab doch tatsächlich schon wiederholt diverse teile von anderen "herstellern"(z.b. zahnstocherfabrikanten, mutter natur(böser "fremder sand, ganz böse kärntner natursteine, etc.) verwendet!

    ich werd gleich einmal zum billa gehn und fragen wie der produzent ihrer zahnstocher heißt, damit ich genaue angaben zu protokoll geben kann.

    wie erreiche ich eigentlich gott, damit ich ihn bzgl. der herstellung seiner natur(die nicht einmal ein warenzeichen trägt!) befragen kann?
    grauer prophet des steckenpferdes
    hochgeborener des wcs
    archon aus tradition
    hehe man die haben ja echt ein Rad ab :)
    die dürfen das nicht machen, denn es ist auch nicht verboten sein auto umzulackiern oder dein haus umbaun oder sowas... Das ist eine aktivierte Eigenleistung wies in der Buchhaltung heisst....

    mfg
    sepp
    Ein Mann wie ein Baum, wir nannten ihn Bonsai...

    Fantasy: Imps
    Warmaster: Zwerge
    äääh.......kommt es nur mi so vor, pder verfällt GW leicht dem Größenwahn....

    Naja.....es ist nur ein geringer Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn ;)

    ab jetzt werden aus Prinzip GW Modelle mit anderen Firmenmodellen gekreutzt und ich werde selbstständig und verkaufe "Originale Eavy Metal Team GW Bemalung" und für jede 100ste Figur, die ich bemale bekommt jemand ein Gutschein, für eine GW-Logo Tätowierung, bei der er nur noch 1? als Dienstleistungsbeitrag dem Tatoostudio gebn muss :P

    omg.......GW hat jetzt echt nen Spinner, bei aller Liebe........ :tongue:

    Aluve' ArcShao
    Original von ArcShao
    für jede 100ste Figur, die ich bemale



    :-)))))))))))))))

    Mal erstmal die 20000P Druchii.........
    Ich bin schon so lange hier, dass ich keine Armeeangabe unterm Avatar habe 8o

    Warhammer: Skaven
    Mortheim: Skaven, Hexenjäger, Piraten
    Blood Bowl: Skaven
    Gothic: Imperiale
    Epic: Tau
    "aktivierte eigenleistung", das gefällt mir.
    ist eine ausgezeichnete formulierung dafür - bravo seppi!

    und da liegt vielleicht auch die rechtliche antwort enthalten:
    es ist einem besitzer- in dem fall dem käufers, der dafür bezahlt hat und dementsprechend einen "kaufvertrag"(z.b. kassabon) besitzt - sehr wohl gestattet, ein gekauftes produkt in seinem sinne zu verändern.
    soweit so klar.
    er verliert dadurch lediglich seinen anspruch auf "gewährleistung", also die möglichkeit, das produkt später zu reklamieren(z.b. wenn es schadhaft gekauft wurde, innerhalb der garantiezeit kaputt wird, etc.).
    is auch klar.

    gw möchte den "weiterverkauf" von miniaturen verbieten, die ein "kunde" kauft, verändert(bemalt) und dann mit berechnung seiner eigenleistung weiter verkauft.
    daß der jenige nicht mit namen und markenzeichen von gw werben soll, ist verständlich, weil gw sonst keinen einfluß darauf hat, wer ihre ware verkauft. kommt es nämlich beim verkauf bemalter miniaturen zu irgend welchen streitigkeiten, möchte gw nicht involviert werden.
    das ist verständlich.

    im fall des verkaufs von bemalten miniaturen stellt sich die frage, ob der nächste käufer das ursprüngliche produkt, oder die malleistung(jaja, "aktivierte eigenleistung") des malers bezahlt....
    da wirds schon kniffliger.

    außerdem würde das heißen, daß niemand ein produkt das er nach einer weile loswerden will, jemals an andere weiter verkaufen dürfte(z.b. am flohmarkt, etc.)....

    ist zwar in der praxis reklativ unerheblich, weils doch viele tun, aber streng genommen, wär das gar nicht zulässig. oder doch?

    gw würde sich bei ernsthafter überwachung selbst schaden, weil damit jegliches interesse an deren "geistigem eigentum" verloren ginge.
    der spaß am hobby ist ja, zu verändern, zu tauschen, etc.
    wenn jemand modelle bemalt und dann weiter verkauft, kann das gw eigentlich egal sein, weils nur für mehr interesse sorgt, solange der verkäufer nicht "professionell" auftritt, also dafür "wirbt" - und zwar mit markennamen und warenzeichen.

    also nicht in panik verfallen wenn mal einer seine alten, bemalten minis abstoßen will.

    und:
    spammen tu ich kaum. manchmal sagt ein grinser aber mehr als viele worte...
    grauer prophet des steckenpferdes
    hochgeborener des wcs
    archon aus tradition
    Also ich persönlich würd die GW-Richtlinie in Bezug auf Umbauten; Malleistung und (PRIVATEN) Weiterverkauf nicht so ernst nehmen.
    Die von GW angestellte Auslegung des Urheberrechts ist äußerst gewagt und mMn (zumindest für Ö) falsch - sie bedeutet einen wesentlichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Käufer; ergo besteht hier ein Spannungsfeld, welches keinesfalls pauschal gelöst werden kann.
    Im Allgemeinen wird jedoch gelten, dass ich nach Erwerb der Ware damit tun kann was ich will (denn nach ABGB hat der Eigentümer laienhaft ausgedrückt das Recht mit seiner Sache anzustellen was er will; das inkludiert auch das zerstören; Grenze ist die Beeinträchtigung anderer durch das Verhalten.) Also umbauen nach herzenslust, anmalen, einschmelzen und privat weiterverkaufen (gewerblich gehts sicher nicht ohne Lizenz!); das mit dem Bemalen gg Entgeld ist mMn auch nicht so klar - Urheberrecht vs Erwerbsfreiheit uns solang man nicht damit wirbt, dass man GW-Produkte mit Eavy Metal Standard bemalt sondern gut oder ausgezeichnet bemalt dürfte es hier wohl auch auf den Umfang und die Gewerbsmäßigkeit der Ausübung ankommen; aber wers genau wissen möchte kann ja bei GW nachfragen und um Angabe der Rechtsquellen für die genannte Rechstpostiton bitten(dann haben deren Juristen was zu tun)...
    Also blos keine Aufregung; rechtlich hört sichs meist schlimmer an al es ist ;)
    Kärnten : Tirol - 1:1 // Kärnten : Wien - 0:2
    Kärnten : Niederösterreich - 0:1 // Kärnten : Oberösterreich - 1:1
    Kärnten : Salzburg - 1,5:0,5 //Kärnten : Burgenland - 2:0
    Kärnten : Steiermark - 1:1 //Kärnten : Vorarlberg - 0:1
    Kärnten : Bayern - 0:1

    Sieger der Kämpfe um die Furt der Klagen
    2007: Clemens "Lakai des Malekith" Bauer, Steiermark