Rechtsfrage zu Wohnungsrecht

      Rechtsfrage zu Wohnungsrecht

      Hi, kennt sich einer von euch mit Rechtsfragen bezüglich Wohnungsrecht aus?

      Wir haben spontan eine neue Wohnung gefunden, und haben nun mal in unserem Mietvertrag gesehen dass wir eine 3-Monatige Kündigungsfrist haben!

      ist sowas überhaupt zulässig? Kann ein Vermieter eine so hohe Frist setzen? Im Regelfall sind doch nur 4 Wochen Kündigungsfrist bei den meisten Angelegenheiten...

      wollt mal fragen, werd wohl eh den Mieterschutz anrufen, wär aber nett wenn jemand sich da auskennt?

      Denn 3 Monate Kündigungsfrist, da is ja jede Wohnung die man findet nicht mehr verfügbar, wer kann schon 3 Monate im Vorraus wissen wo er eine Wohnung hat? Wir könnten schon heute einziehen theoretisch!
      Soweit mir bekannt ist, sind 3 Monate normal. Hab nochmal kurz ins Gesetz geschaut (MRG), und im §29 Abs 2 noch gesehen, dass bei befristeten Verträgen eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgesehen ist. Daher kann man wohl schließen, dass eine vertraglich vereinbarte Frist von 3 Monaten nicht gegen die Sittenwirdigkeit und andere AGB-Schutzregeln verstößt.
      18.05.2008 ORF-Teletext Seite 100, unter Meldungen des Tages:
      "Katze löst Fahrrad-Unfall aus"


      Saga Ancient Warfare:
      Alexandirnische Imperiale Makedonen

      FOW:
      British Parachute Company (MW/LW)

      Naja jetzt OHNE was nachgelesen zu haben.

      Meines Wissens (muss ja auch nicht stimmen) ists so das sie sogar noch länger sein kann/darf letztednlich zwingt dich ja keiner zu unterschreiben.

      Schau dir manche Arbeitsverträge an. >Da stehen oft sachen drinnen wos einen schlecht wird ;(

      Zur not musst du halt 3 MOnate lang 2 Wohnungen zahlen :-(((

      Mlg
      Mein persönliches Leitzitat bei den Open 2008:

      "...... sind überbewertet :D"
      @Segara: Ändert alles nix, wenn es im Vertrag steht, dann ist es so.


      @Karnagh: Biete deinem Mieter an dich darum zu kümmern, dass du wen anderen suchst, also den nächsten Mieter, falls ihr euch nicht einigen könnts.

      @Wintics: Gegen AGBs gibt es verschiedene Regelungen, die unerwartete und sittenwidrige Regelungen im Vertrag aufheben. Leider werden die meisten Arbeits und Mietverträge schon darauf angepasst sein. Dennoch wenn es zu heftig klingt, ist es vielleicht wert einen Rechtskundigen mal drüber schauen zu lassen (vor allem bei Kaufverträgen, da greift der KSchG meist und schützt zusätzlich).
      18.05.2008 ORF-Teletext Seite 100, unter Meldungen des Tages:
      "Katze löst Fahrrad-Unfall aus"


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      Auch bei meinem Auszug aus der Wohnung ist 3 Monate drinnen gestanden.
      Ich habe mich geeinigt mit dem Vermieter und bin dann nach einen Monat ausgezogen. Kommt natürlich sehr drauf an ob der Vermieter ein "Herz" hat oder ob er die Buchstaben des Mietvertrages erfüllt sehen will. Ein Gespräch mit ihm kann nicht schaden ;)
      INFINITY:

      HAQISLAM

      YU JING
      also nur weil's in einem Vertrag steht, heißt das noch lange nichts. Ein Bekannter von mir hat auch einen absolut "miesen" mietvertrag unterzeichnet... ist damit im Anschluß zum Mieterschutz gegangen, und siehe da... plötzlich MUSSTE der Vermieter noch irrsinnig viel in der Wohnung machen.... (Boden, Wände, etc.).... und das trotz unterschriebenen Vertrags!

      Ferner schau dir mal Arbeitsverträge an: z.B. die Konkurenzklausel... bekommst in den meisten Fällen vorm Arbeitsgericht auch recht, obwohl im Vertrag anders geregelt...
      In a world without walls and fences, who needs windows and gates?


      Gentleman
      Nunja, wir haben ja schon eine neue Wohnung, fehlt nur noch der neue Mietvertrag...mit dem alten Vermieter wollen wir erst reden wenn die neue Bude fix is, da wir nich ohne Wohnung dastehen wollen ;)

      unser Vermieter is halt etwas konservativ und unliebsam...ich hoffe auch dass alles gut für uns ausgeht...weil 3 Monate für 2 Wohnungen zahlen müssen will ich nun auch wieder nicht ;)
      Noch ein kleiner Senf von mir. Ich habs beim einzug in meine neue wohnung so gemacht (von den Eltern weg also gabs bei mir keine Kündigungsfrist *G*) das die Vormieterin zwar auch 3 Monate Kündigungsfrist gehabt hat, aber mir schon 1 1/2 Monate vorher die Schlüssel und ich ihr die Miete für die Zeit bar gegeben hab. Ist zwar sicher nicht die goldene Lösung aber evt. bei dir gut zur "schadensbegrenzung".
      *If you have to kill a man it costs nothing to be polite*
      (Sir Winston Churchill)

      I am Chaos!
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      @pipehacker: das man zum mieterschutz gehen kann und nicht alles aus dem vertrag gilt ist mir als jus-student sehr wohl klar ;) nur ist eine 3-monat klausel wie du siehst absolut verkehrsüblich und da hilft auch der mieterschutz nicht.

      @karnagh: viel glück bei verhandeln. vielleicht findest ja wen der für 3 monate untermieten will (falls im vertrag nichts gegenteiliges steht).
      18.05.2008 ORF-Teletext Seite 100, unter Meldungen des Tages:
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