50 gründe...

      50 gründe...

      ...warum bier besser ist als eine frau:)


      1. Ein Bier wird nie eifersüchtig, wenn Sie ein anderes Bier nehmen.
      2. In einer Bar kann man immer ein Bier mitnehmen.
      3. Ein Kater geht weg.
      4. Ein Bier wird nicht verärgert, wenn Sie mit einer Fahne nach Hause kommen.
      5. Man braucht ein Bier nicht zu waschen, damit es gut schmeckt.
      6. Ein Bier kann man den ganzen Monat lang genießen.
      7. Ein Bier braucht man nicht auszuführen und zu bewirten.
      8. Wenn Sie mit einem Bier fertig sind, bekommen Sie immer noch Flaschenpfand.
      9. Ein steriles Bier ist ein gutes Bier.
      10. Sie können sich sicher sein, dass sie der Erste sind, der das Bier hat.
      11. Sie können mehr als ein Bier pro Nacht haben und müssen sich nicht schuldig fühlen.
      12. Man kann ein Bier mit seinen Freunden teilen.
      13. Ein Bier ist immer feucht.
      14. Ein Bier geht schnell runter.
      15. Bierflecken kann man auswaschen.
      16. Ein Bier wartet immer geduldig im Wagen.
      17. Wenn ein Bier unten gelandet ist, wirft man es weg.
      18. Ein Bier kommt nie zu spät.
      19. Bieretiketten kann man einfach von der Flasche abziehen.
      20. Ein Bier hat nie Kopfschmerzen.
      21. Wenn man ein Bier trinkt, hat man immer ein gutes Gefühl im Kopf.
      22. Ein Bier verlangt nicht nach Gleichberechtigung.
      23. Ein Bier kümmert es nicht, wann Sie heimkommen.
      24. Biere kommen immer in Sechserpacks.
      25. Man kann ein Bier in aller Öffentlichkeit trinken.
      26. Außer Kopfschmerzen kann man sich nichts von einem Bier einfangen.
      27. Wenn man mit einem Bier fertig ist, muss man nur mehr die leere Flasche wegwerfen.
      28. Ein Bier kostet nie mehr als 5 Dollar und wird Sie nie durstig zurücklassen.
      29. Wenn Sie mit einem Bier fertig sind, nehmen Sie das nächste.
      30. Sie werden nie Bieretiketten auf der Wange haben.
      31. Bier schaut am Morgen genauso wie am Abend aus.
      32. Ein Bier schaut nicht regelmäßig bei Ihnen vorbei.
      33. Ein Bier stört es nicht, wenn jemand das Zimmer betritt.
      34. Ein Bier stört es nicht, die Kinder zu wecken.
      35. Ein Bier bekommt keine Krämpfe.
      36. Ein Bier hat keine Mutter.
      37. Ein Bier hat keine Moral.
      38. Ein Bier spielt nicht einmal im Monat verrückt.
      39. Ein Bier hört Ihnen immer geduldig zu und streitet niemals.
      40. Bieretiketten kommen nicht einmal im Jahr aus der Mode.
      41. Bieretiketten sind im Preis schon mit enthalten.
      42. Bier weint nicht, es blubbert.
      43. Ein Bier hat nie kalte Hände oder Füße.
      44. Ein Bier verlangt nicht nach Gerechtigkeit.
      45. Ein Bier ist nie übergewichtig.
      46. Wenn Sie die Biersorte wechseln, brauchen Sie keinen Unterhalt zu bezahlen.
      47. Ein Bier wird nie mit Ihrer Kreditkarte abhauen.
      48. Ein Bier hat keinen Rechtsanwalt.
      49. Ein Bier braucht nicht viel Platz im WC.
      50. Ein Bier kann Ihnen keine Krankheiten zufügen
      GW-Regeln sind nicht immer gerecht, dafür aber meist schlecht gebalanced.

      kleiner witz dazu^^

      Anhang zum Tarifvertrag (Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)

      Krankheit:
      Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

      Todesfall in der Familie:
      Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun und jemand anders kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gern eine halbe Stunde früher frei - vorausgesetzt, Sie sind mit der Arbeit fertig.

      Eigener Todesfall:
      Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können oder bis spätestens 08:00 Uhr anrufen, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten; Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

      Operative Eingriffe:
      Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

      Silberhochzeit oder goldene Hochzeit:
      Für derartige Anlässe kann keine Freizeit gewährt werden.
      Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, dass Sie zur Arbeit gehen dürfen.

      Geburtstag:
      Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

      Geburt Ihres Kindes:
      Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß
      GW-Regeln sind nicht immer gerecht, dafür aber meist schlecht gebalanced.