§11 Generalversammlung (=Mitgliederversammlung) und ihre Aufgaben
1) Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.
2) Eine außerordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes oder der ordentlichen Generalversammlung, oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer stattzufinden.
3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich per Brief oder Fax oder E-Mail einzuladen.
4) Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.
5) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
6) Gültige Beschlüsse ? ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung ? können nur zur Tagesordnung gefasst werden
7) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt, stimmberechtigt sind ordentliche und vorläufige Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme (Juristische Personen werden durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des Stimmrechtes ist für den Zeitraum einer Generalversammlung auf ein anderes Mitglied im Wege eine schriftlichen Bevollmächtigung zulässig)
8) Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (bzw. Ihrer Vertreter Abs.7) beschlussfähig. Sind weniger Mitglieder anwesend, so findet die Generalversammlung 15 Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen beschlussfähig ist.
9) Die Wahlen und die Beschlussfassung in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse mit denen das Statut des Verbandes geändert oder der Verband aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
10) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Mangels diesem Kassier oder Schriftführer.
zu 3) Ausschreiben würd ich sie - ist nur die Frage wann und wo?
zu 4)
- Entlastung des Vorstands und das ganze Standardzeug
- WHFB StMS
- 40k StMS
- Neuwahl des Vorstands (Ende der Funktionsperiode war der 05.04.2009!!)
und die Frage wen wir außer den Mitgliedern noch einladen bleibt auch noch
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