ordentliche Generalversammlung der WoW/Keepers am 13.1.2016

      ordentliche Generalversammlung der WoW/Keepers am 13.1.2016

      Liebe Freunde und Mitglieder der WoW/Keepers,

      wir danken euch für ein erfolgreiches gemeinsames Jahr und hoffen, euch 2016 wieder oft im renovierten Clublokal sehen zu können. Wir starten den Jänner gleich mit einem wichtigen Termin: am 13.1.2016 findet ab 19 Uhr die Generalversammlung statt, auf der

      *) ein neuer Vorstand gewählt und
      *) die Projekte und Vorhaben fürs neue Jahr beschlossen werden.

      Bitte nimm von deinem Recht Gebrauch und komm zur GV. Je mehr Stimmen einfließen, umso besser. Wahlberechtigt sind alle, die bis zur GV ihren Clubbeitrag einbezahlt haben. Achtung, ab heuer ist dies nur noch online möglich! Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit einer bestehenden Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.

      aktuelle Tagesordnung:

      *) Eröffnung und Begrüßung durch den Obmann
      *) Genehmigung des Protokolls durch die wahlberechtigten anwesenden Mitglieder
      *) Berichte des Vorstands
      *) Kassabericht
      *) Entlastung des alten Vorstands
      *) Wahl des neuen Vorstands
      *) Anträge (siehe unten)
      *) Teilnahme des Clubs an internationalen Events 2016 (Spielefest, ComicCon)
      *) Projekt "Schalldämpfung" - Ideensammlung, wie man den Hall in den Clubräumen etwas dämpfen könnte
      *) Diskussion Hausordnung Clublokal/Vereins-FAQ (siehe [FAQ] für den WoW Keepers (Vorstellungsthread))
      *) Allfälliges


      Man sieht sich auf der GV.
      Der Vorstand.

      ---------------------------------------------------- Anträge --------------------------------------------------------------

      1. Antrag auf Streichung des Status der außerordentlichen Mitgliedschaft

      §4, Arten der Mitgliedschaft
      Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

      Begründung: Der Status des außerordentlichen Clubmitglieds wurde nie benutzt, im Sinne einer übersichtlichen Satzung ist der Status daher überflüssig.

      2. Antrag auf Änderung der Mitgliedschaftserwerbung

      § 5: Erwerb der Mitgliedschaft, Absatz 2
      Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft im
      Verein erwirbt man mit der Überweisung des jährlich anfallenden Mitgliedsbeitrags.
      Die Aufnahme kann durch den Vorstand ohne Angabe von Gründenverweigert werden.DieErnennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Die Pflicht zur Überweisung eines Mitgliedsbeitrages entfällt bei Ehrenmitgliedern.

      Begründung: Im Sinne der Übereinstimmung von gelebter Realität im Clubleben und geltender Satzung ist dieser Punkt anzupassen.

      3. Antrag auf schriftliche Einreichung von offiziellen Anfragen


      §7: Rechte und Pflichten der Mitglieder, Absatz 4
      Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebahrung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich verlangt,hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Informationauch sonst binnen 4 Wochen zu geben.

      Begründung: Sollte dieser Punkt jemals schlagend werden, ist es positiv, wenn das schriftlich geschieht.


      4. Antrag auf Streichung der Beitrittsgebühr

      §7: Rechte und Pflichten der Mitglieder, Absatz 6
      Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

      Begründung: Eine eigene Beitrittsgebühr haben wir keine (außer den Mitgliedsbeitrag), außerordentliche sollen ja nach Antrag 1 gestrichen werden. Daher ist eine eigene Beitrittsgebühr aus der Satzung zu streichen.


      5. Antrag auf Klarstellung

      §9: Generalversammlung; Absatz 2c

      Verlangen der beider Rechnungsprüfer

      Begründung: Damit ist klarer formuliert, dass eine außerordentliche Generalversammlung nur durch beide Rechnungsprüfer ausgeschrieben werden kann.

      6. Antrag auf Anpassung der Kommunikationsabläufe

      §9: Generalversammlung; Absatz 3
      Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 2 Wochen vor dem Termin schriftlich im Clubforum diefestung.com, mittels
      Telefax
      oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Vereinbekanntgegebene Fax-Nummer oder E-MailAdresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe derTagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs 1 und Abs 2 lit a-c), durch einen/die Rechnungsprüfer (Abs 2lit d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs 2 lit e).

      Begründung: Eine Anpassung an moderne Kommunikationsabläufe. Außerdem sind alle Mitglieder, die sich für den Verein interessieren, eh in der Festung aktiv.

      7. Antrag auf Verbot der Übertragung des Stimmrechts

      §9: Generalversammlung; Absatz 6
      Beider Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit einer bestehenden Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten. Jedes Mitglieds hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist nicht zulässig.

      Begründung: Die Übertragung des Stimmrechts führt zu einer Ansammlung vieler Stimmen bei einzelnen Personen – das widerspricht einem egalitären Grundsatz.


      8. Antrag auf Streichung der Beitrittsgebühr und der ao. Mitglieder

      §10: Aufgaben der Generalversammlung, Absatz f
      Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und außerordentliche Mitglieder;

      Begründung: siehe Anträge 1 und 4

      9. Antrag auf Anpassung der Vorstandsgröße

      §11: Vorstand, Absatz 1
      Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar dem Obmann und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie dem Kassier und seinem Stellvertreter setzt sich aus dem Obmann, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassier und dessen Stellvertreter zusammen.

      Begründung: Unsere letzten Vorstände bestanden eigentlich immer aus 5 Mitgliedern, dies stellt damit eine Anpassung an unsere gegenwärtige Realität dar.

      10. Antrag auf Streichung von ao. Mitgliedern

      §12: Aufgaben des Vorstands, Absatz 6
      Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen Mitgliedern und außerordentlichen VereinsEhrenmitgliedern und Vorschlag von Ehrenmitgliedschaften

      Begründung: Durch Antrag 1 obsolet


      11. Antrag auf Streichung der Position des Schriftführerstellvertreters

      §13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder, Absatz 8
      Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des Obmannes, oder Schriftführers oder des Kassiers ihre Stellvertreter.

      Begründung: Der Schriftführerstellvertreter ist die wohl am wenigsten relevante Position, die wir bei nur 5 statt 6 Vorständen streichen können.

      12. Antrag zur grammatikalischen Richtigstellung:

      §16: Vereinsvermögen nach Auflösung
      Das Vermögen des Vereins nach Auflösung und Liquidation kommt einem Verein mit ähnlichen Zweck nach Wahl der auflösenden Generalversammlung zu. Für den Fall, dass die Generalversammlung keine Entscheidung dazu fällt oder zu dem Schluss kommt, es gibt gäbe keinen entsprechenden Verein, kommt das Vereinsvermögen wohltätigen Zwecken zugute.

      Begründung: die Änderung stellt den Satz grammatikalisch richtig.
      In der Festung aktiv vom 2. November 2005 bis zum 30. Juni 2017. Lebtwohl.
      Eingetragen.

      Dazu hab ich einen Punkt:
      Erstellung und Abnahme der FAQ und Hausordnung sowie deren Aushang im Forum und im Lokal.
      Ich werd in den nächsten Tagen die Entwürfe sammt Erklärung zur Diskussion online stellen.

      Cu
      Xun
      Ordnung des verstandenen Chaos, Chaos der unverstandenen Ordnung.

      8000P+ SM Lightning Wariors, 2500+ IMP Kalis7 PVS

      X-Wing, Recon RPG
      Uncharted Seas [ID], Dystopian Wars [PE]
      BFG, Necromunda, Crimson Skies, EVE CCG, SW-Armada

      Erzfeind von Uhr und Zeitplänen
      Member WOW

      Meine Truppen

      Suche/Biete
      Im Titel sollte das Datum mit Jahr 2016 stehen. Sonst ist die Ausschreibung etwas verspätet.

      Tanzbär schrieb:


      *) Entlassung des alten Vorstands


      Es heißt "Entlastung", nicht Entlassung. Man entlastet den Vorstand damit von Verantwortlichkeit für die bei der GV offengelegten Handlungen und Zahlen, soweit diese korrekt dargestellt wurden. Man entlässt aber nicht den Vorstand...

      @Xu : Welche FaQ, was ist Thema?
      primär historisches in 15mm (Schottland so weit das Auge reicht)
      in FOG terms: Swordsman, Bow*
      langsamer Maler


      WoW/Keepers-Altpräsident und für die Idee begeistert, eine Carrerabahn im ganzen Clublokal zu installieren
      So ist online gestellt und erwartet eure Komentare.
      [FAQ] für den WoW Keepers (Vorstellungsthread)

      Cu
      Xun
      Ordnung des verstandenen Chaos, Chaos der unverstandenen Ordnung.

      8000P+ SM Lightning Wariors, 2500+ IMP Kalis7 PVS

      X-Wing, Recon RPG
      Uncharted Seas [ID], Dystopian Wars [PE]
      BFG, Necromunda, Crimson Skies, EVE CCG, SW-Armada

      Erzfeind von Uhr und Zeitplänen
      Member WOW

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      Vielen Dank an alle, die sich in den letzten Tagen und Wochen eingebracht haben. Ich hoffe, wir können so viele wie möglich auf der Generalversammlung sehen - genug Gesprächsstoff haben wir ja ;)

      Sämtliche bislang eingereichten Anträge und anstehenden Diskussionspunkte wurden im Startpost eingebracht/verlinkt.

      Damit endet die Frist zur Einreichung von Anträgen für diese GV.
      Wie schon an anderer Stelle erwähnt, sollen für die Dauer der Versammlung die Spiele unterbrochen werden damit die Versammlung schneller, da ungestört, ablaufen kann.

      Wir sind ein Spieleverein, somit sollte man als Mitglied oder Gast zumindest die Höflichkeit besitzen, zuzuhören.

      Das aber nur meine Meinung als Mitglied ohne offizielles Amt
      GIT will es!

      sia schrieb:

      Wie übertrage ich meine Stimme ?


      Laut Vereinsstatuten folgendermaßen:

      Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder Teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit einer bestehenden Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten. Jedes Mitglieds hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.


      Also: Mitgliedsbeitrag muss eingezahlt sein und kurz schreiben, wem man seine Stimme überträgt.

      shlominus schrieb:

      möglich, aber nicht erwünscht. ;)


      Lynyrd schrieb:

      shlominus schrieb:

      möglich, aber nicht erwünscht. ;)


      Ich bin mir nicht sicher wie die Aussage in kombination mit dem Smiley zu verstehen ist.
      Ist das ernst gemeint oder sarkastisch?


      sorry, zugegebenermassen keine gute smileywahl, aber die aussage war ernst gemeint. die halbe stunde, die die gv ungefähr dauern wird, sollte man verschmerzen können.