Liebe Freunde und Mitglieder der WoW/Keepers,
wir danken euch für ein erfolgreiches gemeinsames Jahr und hoffen, euch 2016 wieder oft im renovierten Clublokal sehen zu können. Wir starten den Jänner gleich mit einem wichtigen Termin: am 13.1.2016 findet ab 19 Uhr die Generalversammlung statt, auf der
*) ein neuer Vorstand gewählt und
*) die Projekte und Vorhaben fürs neue Jahr beschlossen werden.
Bitte nimm von deinem Recht Gebrauch und komm zur GV. Je mehr Stimmen einfließen, umso besser. Wahlberechtigt sind alle, die bis zur GV ihren Clubbeitrag einbezahlt haben. Achtung, ab heuer ist dies nur noch online möglich! Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit einer bestehenden Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
aktuelle Tagesordnung:
*) Eröffnung und Begrüßung durch den Obmann
*) Genehmigung des Protokolls durch die wahlberechtigten anwesenden Mitglieder
*) Berichte des Vorstands
*) Kassabericht
*) Entlastung des alten Vorstands
*) Wahl des neuen Vorstands
*) Anträge (siehe unten)
*) Teilnahme des Clubs an internationalen Events 2016 (Spielefest, ComicCon)
*) Projekt "Schalldämpfung" - Ideensammlung, wie man den Hall in den Clubräumen etwas dämpfen könnte
*) Diskussion Hausordnung Clublokal/Vereins-FAQ (siehe [FAQ] für den WoW Keepers (Vorstellungsthread))
*) Allfälliges
Man sieht sich auf der GV.
Der Vorstand.
---------------------------------------------------- Anträge --------------------------------------------------------------
1. Antrag auf Streichung des Status der außerordentlichen Mitgliedschaft
§4, Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Begründung: Der Status des außerordentlichen Clubmitglieds wurde nie benutzt, im Sinne einer übersichtlichen Satzung ist der Status daher überflüssig.
2. Antrag auf Änderung der Mitgliedschaftserwerbung
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft, Absatz 2
Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft im
Verein erwirbt man mit der Überweisung des jährlich anfallenden Mitgliedsbeitrags. Die Aufnahme kann durch den Vorstand ohne Angabe von Gründenverweigert werden.DieErnennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Die Pflicht zur Überweisung eines Mitgliedsbeitrages entfällt bei Ehrenmitgliedern.
Begründung: Im Sinne der Übereinstimmung von gelebter Realität im Clubleben und geltender Satzung ist dieser Punkt anzupassen.
3. Antrag auf schriftliche Einreichung von offiziellen Anfragen
§7: Rechte und Pflichten der Mitglieder, Absatz 4
Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebahrung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich verlangt,hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Informationauch sonst binnen 4 Wochen zu geben.
Begründung: Sollte dieser Punkt jemals schlagend werden, ist es positiv, wenn das schriftlich geschieht.
4. Antrag auf Streichung der Beitrittsgebühr
§7: Rechte und Pflichten der Mitglieder, Absatz 6
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichenund außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
Begründung: Eine eigene Beitrittsgebühr haben wir keine (außer den Mitgliedsbeitrag), außerordentliche sollen ja nach Antrag 1 gestrichen werden. Daher ist eine eigene Beitrittsgebühr aus der Satzung zu streichen.
5. Antrag auf Klarstellung
§9: Generalversammlung; Absatz 2c
Verlangender beider Rechnungsprüfer
Begründung: Damit ist klarer formuliert, dass eine außerordentliche Generalversammlung nur durch beide Rechnungsprüfer ausgeschrieben werden kann.
6. Antrag auf Anpassung der Kommunikationsabläufe
§9: Generalversammlung; Absatz 3
Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 2 Wochen vor dem Termin schriftlich im Clubforum diefestung.com,mittels
Telefax oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Vereinbekanntgegebene Fax-Nummer oder E-MailAdresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe derTagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs 1 und Abs 2 lit a-c), durch einen/die Rechnungsprüfer (Abs 2lit d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs 2 lit e).
Begründung: Eine Anpassung an moderne Kommunikationsabläufe. Außerdem sind alle Mitglieder, die sich für den Verein interessieren, eh in der Festung aktiv.
7. Antrag auf Verbot der Übertragung des Stimmrechts
§9: Generalversammlung; Absatz 6
Beider Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit einer bestehenden Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten. Jedes Mitglieds hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Begründung: Die Übertragung des Stimmrechts führt zu einer Ansammlung vieler Stimmen bei einzelnen Personen – das widerspricht einem egalitären Grundsatz.
8. Antrag auf Streichung der Beitrittsgebühr und der ao. Mitglieder
§10: Aufgaben der Generalversammlung, Absatz f
Festsetzung der Höhe derBeitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und außerordentliche Mitglieder;
Begründung: siehe Anträge 1 und 4
9. Antrag auf Anpassung der Vorstandsgröße
§11: Vorstand, Absatz 1
Der Vorstandbesteht aus sechs Mitgliedern, und zwar dem Obmann und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie dem Kassier und seinem Stellvertreter setzt sich aus dem Obmann, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassier und dessen Stellvertreter zusammen.
Begründung: Unsere letzten Vorstände bestanden eigentlich immer aus 5 Mitgliedern, dies stellt damit eine Anpassung an unsere gegenwärtige Realität dar.
10. Antrag auf Streichung von ao. Mitgliedern
§12: Aufgaben des Vorstands, Absatz 6
Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen Mitgliedernund außerordentlichen VereinsEhrenmitgliedern und Vorschlag von Ehrenmitgliedschaften
Begründung: Durch Antrag 1 obsolet
11. Antrag auf Streichung der Position des Schriftführerstellvertreters
§13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder, Absatz 8
Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des Obmannes,oder Schriftführers oder des Kassiers ihre Stellvertreter.
Begründung: Der Schriftführerstellvertreter ist die wohl am wenigsten relevante Position, die wir bei nur 5 statt 6 Vorständen streichen können.
12. Antrag zur grammatikalischen Richtigstellung:
§16: Vereinsvermögen nach Auflösung
Das Vermögen des Vereins nach Auflösung und Liquidation kommt einem Verein mit ähnlichen Zweck nach Wahl der auflösenden Generalversammlung zu. Für den Fall, dass die Generalversammlung keine Entscheidung dazu fällt oder zu dem Schluss kommt, esgibt gäbe keinen entsprechenden Verein, kommt das Vereinsvermögen wohltätigen Zwecken zugute.
Begründung: die Änderung stellt den Satz grammatikalisch richtig.
wir danken euch für ein erfolgreiches gemeinsames Jahr und hoffen, euch 2016 wieder oft im renovierten Clublokal sehen zu können. Wir starten den Jänner gleich mit einem wichtigen Termin: am 13.1.2016 findet ab 19 Uhr die Generalversammlung statt, auf der
*) ein neuer Vorstand gewählt und
*) die Projekte und Vorhaben fürs neue Jahr beschlossen werden.
Bitte nimm von deinem Recht Gebrauch und komm zur GV. Je mehr Stimmen einfließen, umso besser. Wahlberechtigt sind alle, die bis zur GV ihren Clubbeitrag einbezahlt haben. Achtung, ab heuer ist dies nur noch online möglich! Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit einer bestehenden Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
aktuelle Tagesordnung:
*) Eröffnung und Begrüßung durch den Obmann
*) Genehmigung des Protokolls durch die wahlberechtigten anwesenden Mitglieder
*) Berichte des Vorstands
*) Kassabericht
*) Entlastung des alten Vorstands
*) Wahl des neuen Vorstands
*) Anträge (siehe unten)
*) Teilnahme des Clubs an internationalen Events 2016 (Spielefest, ComicCon)
*) Projekt "Schalldämpfung" - Ideensammlung, wie man den Hall in den Clubräumen etwas dämpfen könnte
*) Diskussion Hausordnung Clublokal/Vereins-FAQ (siehe [FAQ] für den WoW Keepers (Vorstellungsthread))
*) Allfälliges
Man sieht sich auf der GV.
Der Vorstand.
---------------------------------------------------- Anträge --------------------------------------------------------------
1. Antrag auf Streichung des Status der außerordentlichen Mitgliedschaft
§4, Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche,
Begründung: Der Status des außerordentlichen Clubmitglieds wurde nie benutzt, im Sinne einer übersichtlichen Satzung ist der Status daher überflüssig.
2. Antrag auf Änderung der Mitgliedschaftserwerbung
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft, Absatz 2
Verein erwirbt man mit der Überweisung des jährlich anfallenden Mitgliedsbeitrags. Die Aufnahme kann durch den Vorstand ohne Angabe von Gründenverweigert werden.DieErnennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Die Pflicht zur Überweisung eines Mitgliedsbeitrages entfällt bei Ehrenmitgliedern.
Begründung: Im Sinne der Übereinstimmung von gelebter Realität im Clubleben und geltender Satzung ist dieser Punkt anzupassen.
3. Antrag auf schriftliche Einreichung von offiziellen Anfragen
§7: Rechte und Pflichten der Mitglieder, Absatz 4
Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebahrung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich verlangt,hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Informationauch sonst binnen 4 Wochen zu geben.
Begründung: Sollte dieser Punkt jemals schlagend werden, ist es positiv, wenn das schriftlich geschieht.
4. Antrag auf Streichung der Beitrittsgebühr
§7: Rechte und Pflichten der Mitglieder, Absatz 6
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen
Begründung: Eine eigene Beitrittsgebühr haben wir keine (außer den Mitgliedsbeitrag), außerordentliche sollen ja nach Antrag 1 gestrichen werden. Daher ist eine eigene Beitrittsgebühr aus der Satzung zu streichen.
5. Antrag auf Klarstellung
§9: Generalversammlung; Absatz 2c
Verlangen
Begründung: Damit ist klarer formuliert, dass eine außerordentliche Generalversammlung nur durch beide Rechnungsprüfer ausgeschrieben werden kann.
6. Antrag auf Anpassung der Kommunikationsabläufe
§9: Generalversammlung; Absatz 3
Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 2 Wochen vor dem Termin schriftlich im Clubforum diefestung.com,
Telefax
Begründung: Eine Anpassung an moderne Kommunikationsabläufe. Außerdem sind alle Mitglieder, die sich für den Verein interessieren, eh in der Festung aktiv.
7. Antrag auf Verbot der Übertragung des Stimmrechts
§9: Generalversammlung; Absatz 6
Beider Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit einer bestehenden Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten. Jedes Mitglieds hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Begründung: Die Übertragung des Stimmrechts führt zu einer Ansammlung vieler Stimmen bei einzelnen Personen – das widerspricht einem egalitären Grundsatz.
8. Antrag auf Streichung der Beitrittsgebühr und der ao. Mitglieder
§10: Aufgaben der Generalversammlung, Absatz f
Festsetzung der Höhe der
Begründung: siehe Anträge 1 und 4
9. Antrag auf Anpassung der Vorstandsgröße
§11: Vorstand, Absatz 1
Der Vorstand
Begründung: Unsere letzten Vorstände bestanden eigentlich immer aus 5 Mitgliedern, dies stellt damit eine Anpassung an unsere gegenwärtige Realität dar.
10. Antrag auf Streichung von ao. Mitgliedern
§12: Aufgaben des Vorstands, Absatz 6
Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen Mitgliedern
Begründung: Durch Antrag 1 obsolet
11. Antrag auf Streichung der Position des Schriftführerstellvertreters
§13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder, Absatz 8
Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des Obmannes,
Begründung: Der Schriftführerstellvertreter ist die wohl am wenigsten relevante Position, die wir bei nur 5 statt 6 Vorständen streichen können.
12. Antrag zur grammatikalischen Richtigstellung:
§16: Vereinsvermögen nach Auflösung
Das Vermögen des Vereins nach Auflösung und Liquidation kommt einem Verein mit ähnlichen Zweck nach Wahl der auflösenden Generalversammlung zu. Für den Fall, dass die Generalversammlung keine Entscheidung dazu fällt oder zu dem Schluss kommt, es
Begründung: die Änderung stellt den Satz grammatikalisch richtig.
In der Festung aktiv vom 2. November 2005 bis zum 30. Juni 2017. Lebtwohl.