Pain(t)-Ball die 2. ?!
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Da is er der is auf einer der Paintball Pages
VERANSTALTUNGSREGELN UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
§ 1
PRÄAMBEL
Die nachfolgenden Regeln geltend zwischen dem Veranstalter und den Spielteilnehmern sowie auch
zwischen den Spielteilnehmern des Paintballspiels. Jeder Spielteilnehmer anerkennt durch seine
Unterschrift die in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorschriften und erklärt durch seine
Unterschrift diese Vorschriften gelesen und verstanden zu haben.
Jeder Spielteilnehmer ist vor Teilnahme am Paintballspiel verpflichtet die vorliegende Vereinbarung
zu unterfertigen, andernfalls der Veranstalter von jeglicher Haftung für aus oder durch das
Paintballspiel dem/den Spieler(n) entstehenden Schaden frei ist.
§ 2
Spielregel und Gefahren
(1) Personen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
(2) Das Paintballspiel besteht aus mindestens zwei Mannschaften. Alle Spieler sind mit
Druckgasbetriebenen Schusswaffen (sogenannten Markierern) ausgerüstet, welche mit Farbe
gefüllte Kugeln (Paintballs) verschießen. Wird der Körper oder die Ausrüstung eines Spielers von
einer solchen Kugel getroffen und zerplatzt diese, so scheidet er aufgrund der Farbmarkierung
sofort aus dem Spiel aus.
Das Paintballspiel wird auf einem klar abgesteckten Spielfeld gespielt. Schiedsrichter oder
Veranstalter überwachen die Einhaltung der Regeln.
(3) Durch das Auftreffen der Farbkugeln auf dem Körper des Spielers oder durch Körperkontakt mit
anderen Spielern kann der Spieler trotz ordnungsgemäßem Tragens der vollständigen
Schutzausrüstung (Maske, Halsschutz, Tief- oder
Brustschutz) Verletzungen erleiden. Der Spieler ist deshalb verpflichtet beim Betreten des
Spielfeldes und beim Spiel immer eine Paintball Schutzmaske (optional Halsschutz, Tief- oder
Brustschutz, feste Schuhe) zu tragen, um sich vor Verletzungen zu schützen.
Für das Paintballspiel wurde eine spezielle Schutzausrüstung entwickelt, welche vom Spieler
getragen werden muss. Die Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der
Schutzmaske) und getragen (Schutzmaske muss
Augenpartie, Gesicht und Ohren bedecken, der Halsschutz den Kehlkopf und der Tief-, oder
Brustschutz die Genitalien bzw. die Brust bedecken) werden.
Nur speziell für den Paintballsport entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck erfüllen, das
Tragen anderer Schutzausrüstungen (Masken) ist nicht erlaubt, andernfalls den Veranstalter keine
wie immer geartete Haftung trifft. (4) Das Paintballspiel kann mit großer körperlicher Anstrengung
und Stress verbunden sein, sodass das Spielen von Paintball einen einwandfreien gesundheitlichen
Zustand des Spielers erfordert. Jeder Spieler erklärt deshalb in einwandfreiem gesundheitlichen
Zustand zu sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche gesundheitliche
Beeinträchtigung bei der Ausübung des Paintballspiels unter Umständen zu gesundheitlichen
Schäden führen kann.
(5) Das Versagen der Schutzausrüstung oder von Bestandteilen derselben oder der
druckgasbetriebenen
Schusswaffen und deren Treibmittelbehälter kann beim Spieler schwere oder tödliche Verletzungen
hervorrufen. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der oben beschriebenen
Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Wartung eintreten kann und nicht
vorhersehbar ist.
(6) Auf dem Spielfeld besteht infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegenden verschossenen
Paintballs, künstlichen Deckungen oder der Zuleitungen der mit Luft aufgeblasenen Deckungen
(SupAir Konzeptfeld) erhöhte Sturzgefahr. Jeder Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er
infolge der Beschaffenheit des Bodens (Beton,
Pflastersteine, Unebenheiten etc.) durch einen Sturz oder dergleichen schwere oder tödliche
Verletzungen erleiden kann. Das Risiko der Verletzung des Körpers infolge eines Sturzes kann
durch das Tragen geeigneter Schutzausrüstung verringert werden.
§ 3
Aufenthalt am Spielfeld und im Spielfeldbereich
Das Betreten des Spielfeldes ist nur mit der in § 2 genannten und beschriebenen Schutzausrüstung
erlaubt. Das Spielfeld
ist durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Ballfangnetze) abgesichert.
HORNETZ
CARINTHIA
HORNETZ
CARINTHIA
§ 4Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet für keine wie immer gearteten Schäden, welche durch oder mit dem Spiel
wem auch immer entstehen. Der Ausschluss bezieht sich auf fahrlässiges Handeln des
Veranstalters oder seiner bei ihm beschäftigten oder
für ihn handelnden Personen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für solche
Schäden, welche Personen oder Sachen auch immer dadurch entstehen, dass gegen die
Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen wird. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf
das Spielfeld und den Spielfeldbereich.
§ 5
Markierer
Der Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Mündungsgeschwindigkeit der aus dem
druckgasbetriebenen Schusswaffen verschossenen Farbkugeln maximal 300fps (Fuß pro Sekunde)
beträgt. Eine Veränderung der Schusswaffe, die zur Überschreitung dieser
Mündungsgeschwindigkeit führt, führt zu einem sofortigen Ausschluss des Spielers und
berechtigt den Veranstalter zur Anzeige bei den zuständigen Behörden.
§ 6
Sonstige Spielerpflichten
Der Spieler verpflichtet sich sämtliche Einrichtungen des Veranstalters und eine allfällig erhaltene
Leihausrüstung pfleglich zu behandeln. An der Ausrüstung vom Spieler verursachte Schäden sind
von diesem zu ersetzen.
§ 7
Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung aufgrund gesetzlicher Vorschrift nichtig sein,
so wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt, sondern erfolgt eine vertragskonforme
Adaptierung.
§ 8
Erklärung des Spielers
_______________________________________________________________________________
Ich habe oben stehenden Text gelesen und verstanden (Handschriftlich)
______________________________
Name in Blockbuchstaben
____________________
Ort, Datum
_________________________________ _______________
Nummer eines gültigen Lichtbildausweises Art des Ausweises
________________
Pol. Kennzeichen
_________________________________________ _______________________
Unterschrift d. Spielers od. Erziehungsberechtigten Unterschrift d. Veranstalters
_____________________________________________________
Im Falle der Minderjährigkeit Tel. Nr. des Erziehungsberechtigten
unbedingt angeben - muss erreichbar sein.! -
1) Personen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
also duerfen sies nicht ohne weiteres spielen...
however... ehrlich gesagt isses mir auch lieber, nur mit leuten ueber 18 jahren zu spielen...
Da is er der is auf einer der Paintball Pages
oesterreichische page, deutsche page ?!
URL waere dazu nicht schlecht... wenn dus eh schon kopiert hast O_o -
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1. hab ich 2 URL's zu pages gepostet kleiner obergscheit
2. kenn ich nicht jeden Link, und nicht jede Seite der HomePages
3. hab ich keinen PDF-Reader installiert
4. ist dein Profil genauso wenig ausgefuellt wie gestern
5. genau deswegen spiel ich nur mit erwachsenen leuten, und nicht mit kindern.
also denk nach bevor DU schreist !!! -
paintball.at/site/wasistpaintball/paintball1.html
so da is HP is unter Downloads drinnen
Ist es nicht meine sache ob mein Profil ausgefüllt ist!
mfg -
gut, scheinbar mein posting nicht genau gelesen...
ich weiss mitlerweile, wo der Haftungsauschluss zu finden ist...
sollte dir klar gewesen sein, wie ich geschrieben habe, dass ich keinen PDF-Reader installiert habe,
da es sich bei den Dokument-Files um *.pdf's handelt...
also zuerst DENKEN, dann schreien
und ja, ist deine sache, nur sich feige hinter einem nick verstecken kann jeder...
naja... kind
und auch fuer zukuenftige Events/Deals/etc. waere es sehr sinnvoll/nuetzlich,
zu wissen woher du kommst, was du machst, etc. aber scheinbar zu hoch fuer dich
uebrigens gehoert bei dem satz :
Ist es nicht meine sache ob mein Profil ausgefüllt ist!
ein ? zum schluss, und kein !.
bo -
Kannst du das bitte lassen weil das is einfach nur kindisch der streit wir können das privat klären am samstag im WoW
Ich versteck mich sicher nicht hinter nem nick aber ich find deine Aktion einfach scheise über was zu reden worüber man sich nich auskennt!
mfg
PS: Du bist doch der Werner oder vertue ich mich grade? -
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