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Vorherige Beiträge 13

  • Morgn
    Bewegliche Sachen kann man durch dreijährigen Besitz mittels Ersitzung als Eigentum erwerben. §§1452, 1466. Auf gut Deutsch: Er hat dir seine Armee zur Verwahrung gegeben (damit solltest du eigentlich Besitzansprüche stellen können). Sollte dies 3 Jahre her sein, bist du auch Eigentümer.
  • die gängige Rechtslage ist soweit mir bekannt ist dass besitz unter 300 Euro nach 3 Jahren in den Besitz des "Bewahrers" übergeht da damit dann die Kosten der Lagerhaltung gedeckt werden!

    Grössere Beträge oder Wertgegenstände müssen entweder:
    1) Per Post per Nachnahme aufgegeben werden, wenn er sie net annimmt isser selber schuld und sie gehen in den Besitz des Absenders über.
    2) Per Polizelichem Bescheid übergeben werden
    3) Per Notariell Beglaubigtem schreiben eine "INbesitznahme Angekündigt werden" (aber das nur bei extrem Teuren Sachen wie auto, schiff oder sowas)

    Ansosnten gilt die verjährungsfrist denke ich 5 Jahre!
  • Naja er hats nur deponiert, war ein guter bekannter.
    Allerdings etwas sauer als ich ihm mal die meinug sagte , seitdem
    rührt er sich nich.

    Und das vollarsch kommentiere ich nich.

    Ich zitiere nur den running gag schlechthin :

    Mein General ist tot , ich gebe auf. (erstes Opfer am spielfeld ,
    zwar samt trupp aber pech gehabt)
  • Grübel Ersitzung sollte nach 3 Jahren erfolgen wobei ich leider nicht die Zeit hab mir das jetzt Genauer anzusehen ! Was man sich genauer anschauen müßte ,ist das du ja die Fugiuren aufbewahrst und er sich auf deine Versuche hin nicht meldet! "Was ich sonderbar find bei dem was das zeug kostet" Solltest du ein ABGB zuhause liegen haben *grübel* glaub so um §1451 sollte Verjährung und Ersitzung sein aber ich schau am abend mal selbst rein !
  • Ihr müssts unterscheiden zwischen Besitz (der der die Sache gerade inne hat) und Eigentum (der Besitzer im ugspr. Gebrauch).

    Eine Armee ist offensichtlich nicht eine aufgegebene Sache, wie eine Zeitung von vorgestern auf einer Parkbank (die könnte man sich nehmen und Eigentümer werden).

    Ich weiß jetzt ned, wie lange die Grenzen bei beweglichen Sachen sind, aber ich glaube, dass diese Rechte durchaus verjähren können. Ich glaub 3 Jahre oder so. Wenn sich der Eigentümer bis dahin meldet, hast Pech gehabt, sonst gehören sie dir.

    Diese Auskunft ist natürlich ohne Gewähr, sonst müsste ich ja was verrechnen :D
  • Original von Rene27
    Nach gut nen Jahr sind sie ausser als staubfänger
    zu nichts zu gebrauchen .


    wenn du mir 100 euro borgst gehören sie auch nach einen jahr noch dir auch wenn sie bei mir im geldbörsel verstauben würden.

    besitz "verjährt" NICHT ;)
  • Benutzer-Avatarbild

    rechtliche Frage

    Rene27

    Nur so als Frage , angenohmen man hat eine Armee daheim die
    einen nicht gehört und man erreicht die Person nciht der sie gehört ,
    respektive die person meldet sich nicht .
    Was macht man da mit der Armee ?
    (es sind Dark Eldar)