rechtliche Frage

      rechtliche Frage

      Nur so als Frage , angenohmen man hat eine Armee daheim die
      einen nicht gehört und man erreicht die Person nciht der sie gehört ,
      respektive die person meldet sich nicht .
      Was macht man da mit der Armee ?
      (es sind Dark Eldar)
      :D :D Das is "SUPI" wie wir Fachleute sagen würden :D :D

      Narben sind der Beweis dafür das man seine Dummheit überleben kann.

      www.microconstruct.com nur zu empfehlen
      Original von Rene27
      Nach gut nen Jahr sind sie ausser als staubfänger
      zu nichts zu gebrauchen .


      wenn du mir 100 euro borgst gehören sie auch nach einen jahr noch dir auch wenn sie bei mir im geldbörsel verstauben würden.

      besitz "verjährt" NICHT ;)
      No Gods No Masters, No Justice - No Peace
      Revolution is the only solution
      Ihr müssts unterscheiden zwischen Besitz (der der die Sache gerade inne hat) und Eigentum (der Besitzer im ugspr. Gebrauch).

      Eine Armee ist offensichtlich nicht eine aufgegebene Sache, wie eine Zeitung von vorgestern auf einer Parkbank (die könnte man sich nehmen und Eigentümer werden).

      Ich weiß jetzt ned, wie lange die Grenzen bei beweglichen Sachen sind, aber ich glaube, dass diese Rechte durchaus verjähren können. Ich glaub 3 Jahre oder so. Wenn sich der Eigentümer bis dahin meldet, hast Pech gehabt, sonst gehören sie dir.

      Diese Auskunft ist natürlich ohne Gewähr, sonst müsste ich ja was verrechnen :D
      Grübel Ersitzung sollte nach 3 Jahren erfolgen wobei ich leider nicht die Zeit hab mir das jetzt Genauer anzusehen ! Was man sich genauer anschauen müßte ,ist das du ja die Fugiuren aufbewahrst und er sich auf deine Versuche hin nicht meldet! "Was ich sonderbar find bei dem was das zeug kostet" Solltest du ein ABGB zuhause liegen haben *grübel* glaub so um §1451 sollte Verjährung und Ersitzung sein aber ich schau am abend mal selbst rein !
      [WOW/Keepers Member]

      Warmaster:
      Dunkelelfen 3000 Pkt
      Warhammer:
      Waldelfen(5000Pkt),Echsen(6000Pkt),Hochelfen(3500Pkt),
      Orks(8000Pkt)
      Flames of War
      Afrika Corps (2500Pkt)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „TheNutsch“ ()

      selbst wenn es verjährt wäre, was würdest denn dann mit dem zeug machen wollen?
      wie gut kennst denjenigen eigentlich?
      rechtlich hin oder her, ich würde das zeug irgendwo gut verstauen und warten.

      +D+
      "We will take the names of the ancient angels of terra! We shall steel our hearts with courage and shield ourselves with faith! In the emperor we shall trust! Like Angels of Death we shall smite his foes!"
      Naja er hats nur deponiert, war ein guter bekannter.
      Allerdings etwas sauer als ich ihm mal die meinug sagte , seitdem
      rührt er sich nich.

      Und das vollarsch kommentiere ich nich.

      Ich zitiere nur den running gag schlechthin :

      Mein General ist tot , ich gebe auf. (erstes Opfer am spielfeld ,
      zwar samt trupp aber pech gehabt)
      :D :D Das is "SUPI" wie wir Fachleute sagen würden :D :D

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      die gängige Rechtslage ist soweit mir bekannt ist dass besitz unter 300 Euro nach 3 Jahren in den Besitz des "Bewahrers" übergeht da damit dann die Kosten der Lagerhaltung gedeckt werden!

      Grössere Beträge oder Wertgegenstände müssen entweder:
      1) Per Post per Nachnahme aufgegeben werden, wenn er sie net annimmt isser selber schuld und sie gehen in den Besitz des Absenders über.
      2) Per Polizelichem Bescheid übergeben werden
      3) Per Notariell Beglaubigtem schreiben eine "INbesitznahme Angekündigt werden" (aber das nur bei extrem Teuren Sachen wie auto, schiff oder sowas)

      Ansosnten gilt die verjährungsfrist denke ich 5 Jahre!
      Gute Elfen kommen in den Himmel...
      Böse kommen überall hin!


      Warhammer Fantasy: Darkelves, Chaos
      Warhammer 40k - Eldar, Cadia
      Mordheim - Skaven, Amazonen
      BloodBowl - Amazonian Angels, Mourning Munchies (Halflings)
      Epic Armageddon - Orkzä , Eldar, Imps

      --Even a SIG ain't what it seems to be :D --
      Morgn
      Bewegliche Sachen kann man durch dreijährigen Besitz mittels Ersitzung als Eigentum erwerben. §§1452, 1466. Auf gut Deutsch: Er hat dir seine Armee zur Verwahrung gegeben (damit solltest du eigentlich Besitzansprüche stellen können). Sollte dies 3 Jahre her sein, bist du auch Eigentümer.
      primär historisches in 15mm (Schottland so weit das Auge reicht)
      in FOG terms: Swordsman, Bow*
      langsamer Maler


      WoW/Keepers-Altpräsident und für die Idee begeistert, eine Carrerabahn im ganzen Clublokal zu installieren
      Danke sehr für das rechtliche Kommentar.

      Vielleicht liest die betroffen Person ja mit und holt sich
      die Dinger ja mal endlich.
      :D :D Das is "SUPI" wie wir Fachleute sagen würden :D :D

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