naja ... gut ... ich bin sicher jede ist in irgendwas "gut" ... gut im hübsch aussehen, gut im kaffee kochen, gut im .... OK lassen wir das

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Original von nyxx
das hat aber lange gedauert![]()
Ganz davon abgesehen, dass die Bosse der SG durch ihr Insiderwissen keinen Verlust erlitten haben, da sie ihre Papiere schon anfang Jänner abgestoßen haben.
Original von nyxx
wenn man als bank mit spekulation über 10 jahre 100 mrd gewinnt und 20mrd verliert hat man immer noch gewonnen ... nur auf den verlusten herumzureiten ist daher nichtmal eine halbwahrheit ... und eben das kritisiere ich ... denn vom geld verborgen kann keine bank mehr wirklich vernünftig leben ...
Und Fritz Kleiner ist sonst wirklich cool, Steuerrecht bei ihm war die witzigste Vorlesung im ersten Semester. großes Grinsen
Original von nyxx
keiner von uns würde zinsen bekommen wenn die banken nicht mit 'fremdem geld' herumspekulieren würden (oder wo kommt das geld wohl her?). menschen die beim arbeiten mit wertanlagen niemals fehler machen arbeiten auf eigene faust und werden reich (unter der annahme dasz es so jamenden überhaupt geben würde).
Ein ordentlicher Jurist leistet sich eine ordentliche Sekretärin, um solche Pannen zu vermeiden
Original von T?rin Túrambar
Morgn
Wird da jetzt über die Juristen geschimpft?
[...]
Peinliche CD-Panne beim BAWAG-Prozess: Elsner-Anwalt entdeckte "Geisterdateien"
Zu einer peinlichen Panne ist es beim Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner im BAWAG-Prozess gekommen. Der Anwalt von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, entdeckte auf der ihm übermittelten CD mit dem Gutachten sogenannte "Geisterdateien", in denen frühere Fassungen des Gutachtens gespeichert sind. Laut Schubert hat sich das Gutachten zwischen dem Erstentwurf und der Letztfassung für die angeklagten Ex-BAWAG-Vorstände verschlechtert - was der Sachverständige Kleiner entschieden zurückwies.
In Folge projizierte der Elsner-Anwalt mehrere Passagen mit "Vorher-Nachher-Versionen" des Gutachtens an die Wand. In jedem einzelnen Fall bestritt Kleiner, dass eine Veränderung zulasten der Vorstände getroffen worden sei. Er erklärte die verschiedenen Versionen mit der Überarbeitung von Texten seiner Mitarbeiter bzw. seiner eigenen Texte, etwa weil er extra in juristischen Kommentaren nachgesehen habe. So habe er etwa eine Aussage zum Arthur Andersen-Audit zu den Flöttl-Verlusten gestrichen, in der der Umfang des Andersen-Gutachtens als "angemessen" bezeichnet wurde. Als Begründung erläuterte Kleiner, er sei nicht zur Angemessenheit befragt worden, sondern zur Plausibilität des Andersen-Audits.
Auch ein Vermerk eines Mitarbeiters von Gutachter Kleiner, dass man auf Staatsanwalt Georg Krakow warten müsse, fand sich in einer der temporären Dateien. "Gab es eine Zusammenarbeit mit Krakow?" wollte Elsner-Anwalt Schubert vom Gutachter wissen. Kleiner bestritt jegliche Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt, er habe dem Kollegen allerdings gesagt, "wenn wir etwas nicht gefunden haben im Akt, rufen's den Krakow an, der wird Ihnen sagen wo es steht". Krakow wiederum betonte, er habe im Auftrag des Gerichts auch dem Sachverständigen Unterlagen aus dem elektronischen Akt übermittelt.
Schubert wunderte sich auch, wieso der Passus "Wenn man feststellen wollte, wohin die Gelder geflossen sind, müsste man die befassten Banken fragen. Eine direkte Anfrage des Sachverständigen an die befassten Banken wäre wirkungslos", aus der Letztfassung des Gutachtens gestrichen wurde. Er kenne die Partner für Flöttls Geschäfte bei den Investment-Banken (Lehman Brothers, Bear Stearns, etc.) nicht, erläuterte Kleiner. Die Frage des Elsner-Anwalts, "auch nach Ihrem Gutachten ist vollkommen im Dunkeln, wohin letztlich die BAWAG-Gelder geflossen sind?", beantwortete der Sachverständige mit einem lapidaren "Ja".
Flöttls "Hopp-oder-Tropp-Geschäft"
Zahlreiche detaillierte Fragen zu seinem Gutachten musste der Sachverständige Fritz Kleiner beantworten. Die Befragung durch den Anwalt des angeklagten Ex-BAWAG-Chefs Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, konnte nicht beendet werden und wird am Freitag fortgesetzt, auch die übrigen Anwälte der weiteren acht Angeklagten können dann Kleiner noch befragen. Kleiners Kernaussage: Wolfgang Flöttl habe zwar extrem risikoreiche Geschäfte mit BAWAG-Geld gemacht, einen "Missbrauch" sehe er aufgrund der Verträge Flöttls mit der BAWAG aber nicht darin.
"Die Handelsaktivität von Flöttl war ein Hopp-oder-Tropp-Geschäft mit fremdem Geld", meinte Kleiner. Flöttl habe seine Spekulationsgeschäfte ohne jede Absicherung durchgeführt und immer nur auf einen fallenden Yen gesetzt. "Wie im Casino" habe er nach den ersten großen Spekulationsverlusten im Herbst 1998 dann im Frühling 1999 den Einsatz erhöht und eine große Kaufoption gezeichnet. Auch dieses Geld ging verloren. "Flöttl hat auf den fallenden Yen gesetzt und damit leider den Auftrag der BAWAG erfüllt", so der Gutachter. Allgemein kaufmännisch betrachtet war laut Kleiner bei Flöttl von "Sorgfalt der Veranlagung" in Hinblick auf die Sicherheit des Geldgebers nicht die Rede.