Morgn
Aus Sicht eines Studenten der Rechtswissenschaften möchte ich mal meinen Senf zu Verboten etc geben:
Solange mit den diversen nationalsozialistisch vorbelasteten Zeichen in keiner wie auch immer gearteten Weise eine Glorifizierung oder Verharmlosung der bekannten Verbrechen gegen die Menschlichkeit stattfinden oder gar Propaganda für die entsprechende Ideologie gemacht werden soll, ist die Darstellung nicht strafrechtlich verboten. Wenn du ein Hakenkreuz an die Wand malst mit eindeutigem Text oder gar ohne Text ist das einfach etwas anderes, als wenn du dir für eine Theateraufführung (und nein, damit ist kein Gschnas in Londons Oberschicht gemeint ;)) eine SA-Uniform anziehst, solange das Stück selbst nicht den oben genannten Zwecken dient. Insofern ist eine Darstellung der entsprechenden Zeichen auf Figuren ebenso unproblematisch, solange dies nur zum Zwecke einer historisch korrekten Darstellung geschieht. Was ich persönlich jedem empfehle, ist, die ganze Angelegenheit aus dem Blickpunkt der stärksten Waffe der Menschlichkeit zu betrachten, und falls historisch korrekterweise irgendwo ein Hakenkreuz sein sollte, und also etwas humor ins Spiel z bringen, und folgende Umschreibung zu wählen (beachtet ganzs besonders die Kappe und die Armbinde):
Ich denke, damit kann man a) das Problem schiefer Blicke gekonnt vermeiden und erweckt b) auch noch den Eindruck, Kenner wichtiger kultureller Werke des 20. Jahrhunderts zu sein.
Das DAK-T-shirt und die entsprechenden Würfel sind übrigens aufgrund des ihnen immanenten Interpretationsspielraums problematisch: Während man bei Figuren im Zweifel anzunehmen hat, dass es um die historisch korrekte darstellung geht, kann ein T-shirt mit Hakenkreuz gleich einer politischen Botschaft gleichkommen (was in den meisten Fällen von politisch asusagekräftigen T-shirts ja nicht so falsch ist). Was die Würfel angeht, so liegen die meiner Meinung nach interpretationstechnisch in einem Graubereich, was mich persönlich etwas verunsichern würde.
Wie schon gesagt, ich unterstelle niemandem in der FoW-Community eine entsprechende Ansicht, aber als Funktionär eines Tabletopvereins habe ich auch immer das Ansehen des Hobbys im Auge zu behalten, und wenn ein 14-Jähriger mit seinem Vater zu uns in den Club kommt, um Mitglied zu werden (oder nur ma zu schnuppern), möchte ich nicht, dass irgendjemand von den beiden Hakenkreuze zu Gesicht bekommt.
Achja, bei uns steht das Verbotsgesetz übrigens auch im Verfassungrang, um aufgrund des Rechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Staatsgrundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben zu werden.