Bretonenfrage: Segen der Herrin

      Bretonenfrage: Segen der Herrin

      2 Fragen zum Segen der Herrin des Sees:

      [1] Im Armeebuch auf S. 45 steht ja:


      *Betroffene Modelle erhalten einen 6+ Rettungswurf

      *Betroffene Modelle erhalten einen 5+ Rettungswurf gegen Attacken mit Stärke 5 oder höher


      Bedeutet das, dass wenn die Modelle getroffen werden, ihr RW versagt und sie somit einen LP einbüßen müssen, dass sie einen RettWurf auf 6+ haben, es sei denn die Stärke ist 5 oder höher, dann haben sie 5+.

      Oder bedeutet das, dass sie einen zusätzlichen RettWurf auf 5+ zum RettWurf auf 6+ haben, wenn jemand mit Stärke 5 daher kommt?


      [2] Wenn ich durch einen Magischen Gegenstand den Rettungswurf durch den Segen der Herrin des Sees modifiziere, kann ich dann den Segen auch "stapeln" wie bei einer Rüstung?

      z.B. Wenn ich einem Herzog einerseits den "Gralsschild" in die Hand drücke, der den Segen auf 4+ modifiziert und andererseits die "Drachenklaue", die den Segen auf 5+ modifiziert.

      Würde dann die beste Modifikation gelten (also 4+) oder alle Modifikationen zusammen...wäre dann meiner Rechnung nach ein 3+ Rettungswurf?


      [3] Ach und eine prinzipielle Frage zu magischen Gegenständen hab ich noch: Darf man magische Rüstungen kombinieren, oder nicht?

      T9A Statistik (S/U/N): [Update: 24.04.16]
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      13 Spiele


      RE: Bretonenfrage: Segen der Herrin

      Alle Antworten stehen eigentlich im Regelbuch:

      Es gilt immer nur der beste Rettungswurf

      und

      man darf nur eine Magische Rüstung tragen (dazu zählen auch Schilde und Helme), außer es steht in der Beschreibung des Gegenstandes was gegenteiliges
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