Ein paar Spezialfragen zum Nahkampf

      Ein paar Spezialfragen zum Nahkampf

      Hi,

      ich hätte hier ein paar Fragen an die Regelprofis: :)

      1.) Ein fliegendes Modell (zB Held auf Pegasus) möchte ein großes Ziel (zB Riese) angreifen. Der Riese steht hinter einer Einheit (diese Einheit gehört zur Armee des Riesen). Zwischen der Einheit und dem Riesen ist ausreichend Platz um den Held auf Pegasus in Kontakt mit dem Riesen und nicht in Kontakt mit der Einheit zu platzieren.
      Ist dieser Angriff möglich (der Riese ist ja ein großes Ziel)?

      Wenn ja, was wäre im Spezialfall: der Riese steht genau hinter der Einheit (in Basekontakt). Könnte man ihn dann trotzdem angreifen, selbst wenn ich in der "Frontalangriffszone" bin?

      2.) Ein Held befindet sich im Nahkampf mit einem Dampfpanzer. Der Imperiumsspieler ist an der Reihe und greift den Helden mit einer weiteren Einheit an (zB Ritter mit Champion). -> es gibt einen multiplen Nahkampf.
      Der Held spricht nun eine Herausforderung aus (geschieht am Beginn des Nahkampfes), der Champion nimmt an. Gleichzeitig macht der Dampfpanzern sein "Zermalmen" Manöver (wie Aufpralltreffer), dies passiert auch am Beginn des Nahkampfes.
      Kann der Held nun vom "Zermalmen" des Dampfpanzers getroffen werden oder nicht? d.h. was passiert zuerst, die "Aufpralltreffer" des Dampfpanzers oder das "in Sicherheit bringen" des Helden in der Herausforderung?

      bin schon gespannt auf die Antworten!
      lg
      bin zwar kein regelprofi^^
      aber imo müsste ein angriff im fall 1a) durchaus möglich sein
      wenn er wie im fall 1b) keinen ausreichenden platz zum angreifen bietet ist der angriff wiederum nicht durchführbar imo

      zu zweitens,sind die zermalmen attacken des dp wirklich als "aufpralltreffer" deklariert?
      denn dann würde ich sagen da der held ja bereits im nahkampf gebunden ist mit der einheit ritter bekommen beide ihren schaden durch die aufpralltreffer,referenz cwäre für mich ein flüchtender streitwagen der in einen nahkampf fährt

      mfg TheDamnedAxe
      "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht."
      StGB § 328 Abs. 2.3
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      ....und da war noch der Holzfäller, der zu der kleinen, hübschen Fee, die stöhnend unter ihm lag sagte: "Wunsch ist Wunsch, Baby!"
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