Liveticker Vorratsdatenspeicherung (EuGH)

      Liveticker Vorratsdatenspeicherung (EuGH)

      Morgn
      Heute findet eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof über Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. In Österreich haben sich eine Privatperson aus dem Telekom-Sektor, die Kärntner Landesregierung und eien Initiative um den AKVorrat (bestehend aus etwa 11.300 Bürgern) mit Verfassungsklagen an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Grundlage des Ganzen ist, dass mit der Vorratsdatenspeicherung massiv in die Privatsphäre eines jeden eingegriffen wird, der ein Handy und/oder internet besitzt (und Festnetztelephone), also im Prinzip jeder Einwohner Österreichs (die Ausnahmen dürften wenige hundert Leute sein).
      Der Verfassungsgerichtshof hat schwere grundrechtliche Bedenken in Bezug auf die Privatsphäre geäußert und die Sache (da es sich um eine europarechtliche Richtlinie handelt) an den EuGH verwiesen. Zumindest für die Betreibenden der Sammel-Individualbeschwerde war dies auch das ziel, da nur der EuGH eine europarechtliche Regelung kippen kann. Kombiniert wird auch eine Beschwerde aus Irland mitverhandelt.

      Der Standard hat den Liveticker dieses Mal wohl nicht einrichten können (laut Twitter-Meldung desjenigen, der ihn hätte füllen sollen), stattdessen geht es ab 0930 auf netzpolitik.org los.
      Gleich eine Vorwarnung, die meisten Verhandlungen vor dem EuGH sind nicht allzu spannend, wobei diese hier Potential hat (sonst sind es meistens die glücksspielrechtlichen Themen). Das Urteil wird für Herbst erwartet.
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      Um ein bisschen Info zum Inhalt der Verhandlung zu geben: Seitens der österreichischen Verfassungsklagen hat der Europäische Gerichtshof folgende Fragen zu bewantworten:

      Vorlagefragen


      1. Zur Gültigkeit von Handlungen von Organen der Union:


      Sind die Art. 3 bis 9 der Richtlinie 2006/24/EG2 mit Art. 7, 8 und 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar?


      2. Zur Auslegung der Verträge:


      2.1. Sind im Lichte der Erläuterungen zu Art. 8 der Charta, die gemäß Art. 52 Abs. 7 der Charta als Anleitung zur Auslegung der Charta verfasst wurden und vom Verfassungsgerichtshof gebührend zu berücksichtigen sind, die Richtlinie 95/46/EG und die Verordnung (EG) 45/2001 für die Beurteilung der Zulässigkeit von Eingriffen gleichwertig mit den Bedingungen nach Art. 8 Abs. 2 und Art. 52 Abs. 1 der Charta zu berücksichtigen?


      2.2. In welchem Verhältnis steht das in Art. 52 Abs. 3 letzter Satz der Charta in Bezug genommene "Recht der Union" zu den Richtlinien im Bereich des Datenschutzrechts?


      2.3. Sind angesichts dessen, dass die Richtlinie 95/46/EG und die Verordnung (EG) 45/2001 Bedingungen und Beschränkungen für die Wahrnehmung des Datenschutzgrundrechts der Charta enthalten, Änderungen als Folge späteren Sekundärrechts bei der Auslegung des Art. 8 der Charta zu berücksichtigen?


      2.4. Hat unter Berücksichtigung des Art. 52 Abs. 4 der Charta der Grundsatz der Wahrung höherer Schutzniveaus in Art. 53 der Charta zur Konsequenz, dass die nach der Charta maßgeblichen Grenzen für zulässige Einschränkungen durch Sekundärrecht enger zu ziehen sind?


      2.5. Können sich im Hinblick auf Art. 52 Abs. 3 der Charta, Abs. 5 der Präambel und die Erläuterungen zu Art. 7 der Charta, wonach die darin garantierten Rechte den Rechten nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprechen, aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK Gesichtspunkte für die Auslegung des Art. 8 der Charta ergeben, die die Auslegung des zuletzt genannten Artikels beeinflussen?
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      Wenn die nicht Verfassungswidrig ist, was dann? Jetzt (in 6 Monaten) kann der EuGH mal zeigen wofür er da ist.
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      Morgn
      Den Postermob gibts auf Twitter #VDSEuGH

      Und der Standard hat endlich angefangen: derstandard.at/1371171957675/L…r-Vorratsdatenspeicherung
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      Sind wir uns ehrlich - wo ist der (technische) unterschied zwischen PRISM und der Vorratsdatenspeicherung?


      und manche sager von so EU Parlaments Vertretern - da dreh ich gleich wieder ab bevor ich mich anspeib
      "hüffe, schiab oli, schiab oli, thomas hüff ma, schnöö"

      Schüler des großen McLechner

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Invader“ ()

      Morgn
      Der Unterschied ist, dass das eine von den Bösen Amis (tm) kommt, das andere von unseren guten und lieben Behörden.
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      Original von Invader
      Sind wir uns ehrlich - wo ist der (technische) unterschied zwischen PRISM und der Vorratsdatenspeicherung?


      Der Unterschied ist, dass bei der VDS (offiziell) nicht der Inhalt gespeichert wird und das es ein offiziell laufendes Programm ist.
      Was aber nichts dran ändert, dass sie weg muss.
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      Morgn
      Die liegen beim ISP auf, auf extra Servern, die nur für den Zugriff seitens der Behörden geschaffen werden mussten. Der ISP hat darüber auch rechtlich gesehen keine Kontrolle, weil alle seine Handlungen dazu auf Punkt und Beistrich geregelt sind.
      Im Prinzip ist das so, als würden die Behörden Speicherplatz beim ISP anmieten, nur dass sie denen dann mehr zahlen müssten.

      Wobei ich sagen muss, dass ich es den ISPs eher zutraue, die Daten wenigstens sicher zu speichern als den Behörden.
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      Wobei mit deiner Zustimmung dürfen die Daten für Marketingzwecke genutzt werden. Ich warte ja nur auf den großen "Uuuups!" Moment von den Providern, die sie trotzdem verweden und sich im Nachhinein dann entschuldigen.
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      Morgn
      Nein, diese konkreten Daten nicht. Grundsätzlich müssen die Provider deine Daten löschen, sobald sie diese nicht mehr für Rechnungszwecke brauchen. Daneben müssen sie eben entsprechend der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie extra gespeichert werden. Darauf haben die Provider jedoch keinen legalen Zugriff mehr (außer um sieim Fall des Falles an die Behörden weiterzuleiten). Du kannst ihnen die längere Speicherung, Nutzung und Weitergabe deiner Daten zwar genehmigen, aber dann können sie nicht auf ältere, nur als Vorratsdaten vorhandene Daten zugreifen.

      Bzgl Liveticker: auf gut Wienerisch würde ich sagen, die Kommission und die Mitgliedstaaten wurden von den Richtern mit deren Nachfragen ordentlich "herbirnt".
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      Morgn
      Ein europarechtlicher. In die nationale Fachsprache hat er noch nicht Eingang gefunden :P
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      Abgesehen von der eigentlichen Thematik die ein großer Witz ist und PRISM ist jetzt auch nicht wirklich "schockierend" - Wer sich dem nicht schon lange bewußt war, hat ein sehr naives Weltbild!

      Eine weitere Tragik an der VDS ist....es hat die kleinen bis mittleren Provider kaputt gemacht....denn das Equipment zur Speicherung und die Server zum verarbeiten bzw. mittracen müssen die Provider selber zahlen....YAY
      Retired "World Rank TOP 10 & S7/S8/S9 Gladiator" World of Warcraft Gamer

      (Na gut - Ich spiel wieder aber nur mehr Casual mit meinem Pally als Tank <3)
      Wobei die Provider ja extra eine Servicepauschale eingeführt haben und soweit ich das mitbekommen hab muss der Staat schon mit sponsorn.
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      Warum regts Euch eigentlich so über die VDS auf? Die is für unser aller Sicherheit notwendig: Du bist Terrorist :P
      --
      Nelson: "Marion!... for god´s sake, you will die!"
      Marion: "Ah - but then I will wake up in a magical fantasy world filled with virgins!"
      Nelson: "You mean Games Workshop ?"
      Mongrels (BBC3)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Greymouse“ ()

      Morgn
      Der staatliche Beitrag beläuft sich schon bei den großen Providern auf jeweils ein paar hunderttausend €, wobei die schon eine einstellige Millionensumme investieren mussten. Kleine Provider, die noch unter die Pflicht fallen (da gibt es einen Schwellenwert), stehen dabei vor massiven Problemen.

      @bruecki: Es ist schon klar, dass es entsprechende Überwachungsmaßnahmen durch die Nachrichtendienste dieser Welt (und auch der europäischen Staaten) schon länger gab. Das ganze jedoch zu legalisieren und als normalen Teil der Strafverfolgung einzuführen, gibt dem Ganzen schon wieder eine andere Qualität, insbesondere auf den zugang des Staates zu seinen Bürgern bezogen.
      (Diebstahl ist übrigens das häufigste Delikt für die Heranziehung von Vorratsdaten in Österreich, sehr terroristisch eben...)
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