Pain(t)-Ball die 2. ?!

    HALLO !!!!!!
    ERDE AN FORUMS-USER !!!!
    koennt ihr meine Beitraege sehen bzw. lesen ?!

    im ALLER ERSTEN BEITRAG !!! gibts eine URL (Uniform Resource Locator)
    die DIREKT zur HomePage des Spielfeldes fuehrt, auf dem
    wir gespielt haben;
    und dort gibts noch VIEL MEHR INFOS !

    Da is er der is auf einer der Paintball Pages
    VERANSTALTUNGSREGELN UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
    § 1
    PRÄAMBEL
    Die nachfolgenden Regeln geltend zwischen dem Veranstalter und den Spielteilnehmern sowie auch
    zwischen den Spielteilnehmern des Paintballspiels. Jeder Spielteilnehmer anerkennt durch seine
    Unterschrift die in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorschriften und erklärt durch seine
    Unterschrift diese Vorschriften gelesen und verstanden zu haben.
    Jeder Spielteilnehmer ist vor Teilnahme am Paintballspiel verpflichtet die vorliegende Vereinbarung
    zu unterfertigen, andernfalls der Veranstalter von jeglicher Haftung für aus oder durch das
    Paintballspiel dem/den Spieler(n) entstehenden Schaden frei ist.
    § 2
    Spielregel und Gefahren
    (1) Personen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
    (2) Das Paintballspiel besteht aus mindestens zwei Mannschaften. Alle Spieler sind mit
    Druckgasbetriebenen Schusswaffen (sogenannten Markierern) ausgerüstet, welche mit Farbe
    gefüllte Kugeln (Paintballs) verschießen. Wird der Körper oder die Ausrüstung eines Spielers von
    einer solchen Kugel getroffen und zerplatzt diese, so scheidet er aufgrund der Farbmarkierung
    sofort aus dem Spiel aus.
    Das Paintballspiel wird auf einem klar abgesteckten Spielfeld gespielt. Schiedsrichter oder
    Veranstalter überwachen die Einhaltung der Regeln.
    (3) Durch das Auftreffen der Farbkugeln auf dem Körper des Spielers oder durch Körperkontakt mit
    anderen Spielern kann der Spieler trotz ordnungsgemäßem Tragens der vollständigen
    Schutzausrüstung (Maske, Halsschutz, Tief- oder
    Brustschutz) Verletzungen erleiden. Der Spieler ist deshalb verpflichtet beim Betreten des
    Spielfeldes und beim Spiel immer eine Paintball Schutzmaske (optional Halsschutz, Tief- oder
    Brustschutz, feste Schuhe) zu tragen, um sich vor Verletzungen zu schützen.
    Für das Paintballspiel wurde eine spezielle Schutzausrüstung entwickelt, welche vom Spieler
    getragen werden muss. Die Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der
    Schutzmaske) und getragen (Schutzmaske muss
    Augenpartie, Gesicht und Ohren bedecken, der Halsschutz den Kehlkopf und der Tief-, oder
    Brustschutz die Genitalien bzw. die Brust bedecken) werden.
    Nur speziell für den Paintballsport entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck erfüllen, das
    Tragen anderer Schutzausrüstungen (Masken) ist nicht erlaubt, andernfalls den Veranstalter keine
    wie immer geartete Haftung trifft. (4) Das Paintballspiel kann mit großer körperlicher Anstrengung
    und Stress verbunden sein, sodass das Spielen von Paintball einen einwandfreien gesundheitlichen
    Zustand des Spielers erfordert. Jeder Spieler erklärt deshalb in einwandfreiem gesundheitlichen
    Zustand zu sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche gesundheitliche
    Beeinträchtigung bei der Ausübung des Paintballspiels unter Umständen zu gesundheitlichen
    Schäden führen kann.
    (5) Das Versagen der Schutzausrüstung oder von Bestandteilen derselben oder der
    druckgasbetriebenen
    Schusswaffen und deren Treibmittelbehälter kann beim Spieler schwere oder tödliche Verletzungen
    hervorrufen. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der oben beschriebenen
    Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Wartung eintreten kann und nicht
    vorhersehbar ist.
    (6) Auf dem Spielfeld besteht infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegenden verschossenen
    Paintballs, künstlichen Deckungen oder der Zuleitungen der mit Luft aufgeblasenen Deckungen
    (SupAir Konzeptfeld) erhöhte Sturzgefahr. Jeder Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er
    infolge der Beschaffenheit des Bodens (Beton,
    Pflastersteine, Unebenheiten etc.) durch einen Sturz oder dergleichen schwere oder tödliche
    Verletzungen erleiden kann. Das Risiko der Verletzung des Körpers infolge eines Sturzes kann
    durch das Tragen geeigneter Schutzausrüstung verringert werden.
    § 3
    Aufenthalt am Spielfeld und im Spielfeldbereich
    Das Betreten des Spielfeldes ist nur mit der in § 2 genannten und beschriebenen Schutzausrüstung
    erlaubt. Das Spielfeld
    ist durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Ballfangnetze) abgesichert.
    HORNETZ
    CARINTHIA
    HORNETZ
    CARINTHIA
    § 4Haftungsbeschränkung
    Der Veranstalter haftet für keine wie immer gearteten Schäden, welche durch oder mit dem Spiel
    wem auch immer entstehen. Der Ausschluss bezieht sich auf fahrlässiges Handeln des
    Veranstalters oder seiner bei ihm beschäftigten oder
    für ihn handelnden Personen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für solche
    Schäden, welche Personen oder Sachen auch immer dadurch entstehen, dass gegen die
    Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen wird. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf
    das Spielfeld und den Spielfeldbereich.
    § 5
    Markierer
    Der Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Mündungsgeschwindigkeit der aus dem
    druckgasbetriebenen Schusswaffen verschossenen Farbkugeln maximal 300fps (Fuß pro Sekunde)
    beträgt. Eine Veränderung der Schusswaffe, die zur Überschreitung dieser
    Mündungsgeschwindigkeit führt, führt zu einem sofortigen Ausschluss des Spielers und
    berechtigt den Veranstalter zur Anzeige bei den zuständigen Behörden.
    § 6
    Sonstige Spielerpflichten
    Der Spieler verpflichtet sich sämtliche Einrichtungen des Veranstalters und eine allfällig erhaltene
    Leihausrüstung pfleglich zu behandeln. An der Ausrüstung vom Spieler verursachte Schäden sind
    von diesem zu ersetzen.
    § 7
    Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung aufgrund gesetzlicher Vorschrift nichtig sein,
    so wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt, sondern erfolgt eine vertragskonforme
    Adaptierung.
    § 8
    Erklärung des Spielers
    _______________________________________________________________________________
    Ich habe oben stehenden Text gelesen und verstanden (Handschriftlich)
    ______________________________
    Name in Blockbuchstaben
    ____________________
    Ort, Datum
    _________________________________ _______________
    Nummer eines gültigen Lichtbildausweises Art des Ausweises
    ________________
    Pol. Kennzeichen
    _________________________________________ _______________________
    Unterschrift d. Spielers od. Erziehungsberechtigten Unterschrift d. Veranstalters
    _____________________________________________________
    Im Falle der Minderjährigkeit Tel. Nr. des Erziehungsberechtigten
    unbedingt angeben - muss erreichbar sein.!

    1) Personen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.


    also duerfen sies nicht ohne weiteres spielen...
    however... ehrlich gesagt isses mir auch lieber, nur mit leuten ueber 18 jahren zu spielen...


    Da is er der is auf einer der Paintball Pages


    oesterreichische page, deutsche page ?!
    URL waere dazu nicht schlecht... wenn dus eh schon kopiert hast O_o
    1. hab ich 2 URL's zu pages gepostet kleiner obergscheit
    2. kenn ich nicht jeden Link, und nicht jede Seite der HomePages
    3. hab ich keinen PDF-Reader installiert
    4. ist dein Profil genauso wenig ausgefuellt wie gestern
    5. genau deswegen spiel ich nur mit erwachsenen leuten, und nicht mit kindern.

    also denk nach bevor DU schreist !!!
    gut, scheinbar mein posting nicht genau gelesen...
    ich weiss mitlerweile, wo der Haftungsauschluss zu finden ist...
    sollte dir klar gewesen sein, wie ich geschrieben habe, dass ich keinen PDF-Reader installiert habe,
    da es sich bei den Dokument-Files um *.pdf's handelt...

    also zuerst DENKEN, dann schreien

    und ja, ist deine sache, nur sich feige hinter einem nick verstecken kann jeder...
    naja... kind
    und auch fuer zukuenftige Events/Deals/etc. waere es sehr sinnvoll/nuetzlich,
    zu wissen woher du kommst, was du machst, etc. aber scheinbar zu hoch fuer dich

    uebrigens gehoert bei dem satz :
    Ist es nicht meine sache ob mein Profil ausgefüllt ist!
    ein ? zum schluss, und kein !.

    bo
    Kannst du das bitte lassen weil das is einfach nur kindisch der streit wir können das privat klären am samstag im WoW
    Ich versteck mich sicher nicht hinter nem nick aber ich find deine Aktion einfach scheise über was zu reden worüber man sich nich auskennt!

    mfg

    PS: Du bist doch der Werner oder vertue ich mich grade?
    scheisse schreibt man mit 2 S
    ja, ich kenn mich nicht aus, ich bin ein noob, du bist soooooo gut...
    und sowas sagt mir ein 14-jaehriger... just lol

    deine rechtschreibung und gramatik solltest du auch verbessern

    p.S: wer lesen kann, ist klar im vorteil