Frage bez. Krankenstand

      Frage bez. Krankenstand

      Hallo !
      Ich habe eine Frage bez. Krankenstand, vielleicht kann mir wer von euch weiterhelfen.

      Ich bin zur Zeit noch Zivildiener bei der Caritas. Ich hatte letzte Woche von Samstag bis inkl. Freitag Dienst. Nur der Dienstag war frei. Jetzt bin ich allerdings am Fr. Abend krank geworden und habe bis inkl. Fr. gefehlt. Damit habe ich 2 Wochenend Dienste verpasst und zwei mal eine 10 Stunden Schicht (statt, wie normal 8 Stunden.)
      Ich war beim Arzt, alles ok, bin für alle Tage Krank geschrieben worden.

      Heute entdecke ich am Dienstplan in der Arbeit, dass mir pro krankgeschriebenen Werktag (!!Mo-Fr!!) je 8 Stunden als "geleistet", oder wie auch immer drinnen stehen. Nicht aber die 4 Stunden mehr als den 10ner Diensten und auch nicht die Wochenend Dienste. Der freie Dienstag gibt dafür wieder +8 Stunden auf der Liste.
      Also bin ich laut deren Rechnung obwohl ich ordnungsgemäß Krank geschrieben und auch gemeldet war, auf -12 Stunden. Dürfen sie mich das jetzt nacharbeiten lassen, oder/und meine gestern geleisteten 2 Überstunden einfach zum Ausgleich verwenden ?

      Im Zivildienstgesetz steht nichts diesbezüglich und die Zivildienstplattform meint auch, dass es illegal ist.
      Jetzt meine Frage : Wenn es wo steht, wie das geregelt ist und ob man Krankenstand wirklich einarbeiten muss? Und gibt es wo entsprechende Texte, damit ch was in der Hand habe für den Protest ?
      Angeblich befasst sich das Dienstzeitengesetz damit...
      danke im Vorraus,
      mfg

      change it
      accept it
      or leave it.



      Am Ende ist alles nur ein Witz.
      Charlie Chaplin
      beim krankenstand wird immer die normale dienstzeit genommen....daher wenn die 8 stunden is du aber einen 10 stunden dienst gehabt hättest fehlen dir 2 stunden.

      zumindest is das in der privatwirtschaft so....wennst bereitschaft hast und krank geworden bist...bekommst auch ned die überstunden bezahlt fürn bereitschaftsdienst
      Retired "World Rank TOP 10 & S7/S8/S9 Gladiator" World of Warcraft Gamer

      (Na gut - Ich spiel wieder aber nur mehr Casual mit meinem Pally als Tank <3)
      Morgn
      Kommt drauf an. Bei uns in der Firma (am Flughafen) waren die Dienste immer sehr unregelmäßig. Und wennst 12 Stunden am Sonntag eingeteilt hattest, dann bekamst du auch 12 Stunden am Sonntag das Gehalt fortgezahlt, wennst krank warst (und nicht 2,5 Stunden, wies normal war).
      primär historisches in 15mm (Schottland so weit das Auge reicht)
      in FOG terms: Swordsman, Bow*
      langsamer Maler


      WoW/Keepers-Altpräsident und für die Idee begeistert, eine Carrerabahn im ganzen Clublokal zu installieren
      wir arbeiten auch im Schichtbetrieb: bei uns bedeutet dies, 10h eingeteilt, 10h krank => bekommst auch 10h bezahlt.

      Bei vertägen im Angestelltenverhältnis ohne Schichtbetrieb bin ich mir nicht sicher - tendiere dann eher zu vertraglich geregelte Stunden, sprich Du hast nen 40h vertrag - wärest in Deiner KrankWoche jedoch 50 eingeteilt gewesen (bzw. hast Dich selber so eingeteilt), müßte der DN dennoch nur 40h bezahlen... ist aber sicher von Branche zu Branche unterschiedlich....
      In a world without walls and fences, who needs windows and gates?


      Gentleman
      Da lob ich mir das Heer - solche Fragen mußte ich mir nie stellen...

      Einzig und allein die Kostgeldabrechnung (vor allem wenn ich nicht gegessen habe) war net immer zu meinen Gunsten...
      "Das ist für die Neuen und "Alten" unter euch! Es ist sowas von egal, ob ihr kämpft oder nicht. Ihr könnt auch draufgehen, wenn euch das lieber ist..."

      Wie es läuft??
      WHFB: 16. der Steiermark, 36. Österreichs (2004), bestes T? Ergebnis 377/1372
      40K: 2. der Steiermark, 9. Österreichs, bestes T? Ergebnis 26/828

      schwierig da du Zivildiener bist und damit keine Kernarbeitszeit existiert o.ä
      Dienst oder Überstunden existieren AFAIk sowie so nicht da du eine gewisse Stundenanzahl arbeiten musst.

      Und damit können sie dich 2 h nacharbeiten lassen. Du hast diesen Dienst ja auch nicht geleistet und du hast dort auch kein reguläres Dienstverhältnis sondern einen heeresersatzdienst.

      Sia
      Hoffnungsloser Fluffgamer, Jack of all Trades- Master of None
      Erfinder der ÖMS und des Charity.
      es kommt primär auf den rahmenvertrag (kollektivvertrag) an.

      normalerweise gelten krankheitsbedingt entfallene arbeitsstunden als abgeleistet. Ausgenommen davon sind oft überstunden und journaldienste, da kommt es normalerweise auf den kollektivvertrag an.

      Daher ist es meiner meinung nach, ist eine nachträgliche kürzung der "verbrauchten" stunden nicht zulässig. Genauso ist es nicht statthaft dienste auf grund eines krankenstandes zu verlegen.

      ich hab im ris folgendes gefunden:

      Kurztitel
      Dienstzeit-Verordnung für Zivildienstleistende

      Fundstelle
      BGBl.Nr. 678/1988

      Typ
      V
      §/Artikel/Anlage
      § 2
      Inkrafttretedatum
      19890201

      Außerkrafttretedatum
      99999999

      Abkürzung
      DZ-V

      Index
      44 Zivildienst

      Text
      § 2. (1) Der Dienstplan ist vom Vorgesetzten oder einer hiefür von
      der Einrichtung (Einsatzstelle) beauftragten Person für einen
      Zeitraum von grundsätzlich mindestens zwei Wochen im voraus zu
      erstellen. Eine Verkürzung dieses Zeitraumes kann vom
      Bundesministerium für Inneres über Antrag des Rechtsträgers der
      Einrichtung wegen der Eigenart der dort zu verrichtenden
      Dienstleistungen und der Unvorhersehbarkeit des Ausmaßes des
      jeweiligen Arbeitsanfalles bewilligt werden.
      (2) Der Leiter der Einrichtung (Einsatzstelle) oder eine von ihm
      hiezu beauftragte Person hat dafür zu sorgen, daß der Dienstplan für
      den Zivildienstleistenden an einer diesem bekanntzugebenden, leicht
      zugänglichen Stelle gut sichtbar ausgehängt bzw. aufgelegt wird.
      (3) Änderungen des Dienstplanes sind nur bei zwingenden
      dienstlichen Erfordernissen, im Falle des Zeitausgleiches oder im
      gegenseitigen Einvernehmen zulässig. Sie sind unverzüglich in den
      Dienstplan aufzunehmen und gemäß Absatz 2 vom Leiter der Einrichtung
      (Einsatzstelle) bekanntzugeben. Wird hiedurch die ursprünglich
      vorgesehene Dienstzeit überschritten, ist § 6 anzuwenden.


      ich glaube das sollte deine situation klären...
      Bewegt es sich-
      kann man es töten

      Bewegt es sich nicht-
      kann man es zumindest zerstören



      ~4500 Pts Dark Elves
      Also beim Heer wurde es ähnlich gehandelt. In der Grundausbildung wennst 2 Wochen Krank warst musstesd eine Woche Länger bleiben,.... In der Grundausbildung hast längere Dienste von haus aus,...

      Lg
      Mein persönliches Leitzitat bei den Open 2008:

      "...... sind überbewertet :D"
      Morgn
      Bei uns hat beim Heer niemand länger bleiben, egal, wie krank er in der Grundausbildung war. Allerhöchstens hast eine Nachschulung bekommen (also ein paar Mal ;)).
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      ich habe jetzt infos vom ZiviService ...
      Das Einarbeiten von Krankenstand per se ist illegal und sollte nicht vorkommen. Aber die Einrichtungen haben das Recht, dass sie nach Bedarf mir als Zivi pro Woche bis zu 10 Stunden Mehrarbeit auftragen, die nicht durch Überstunden aufgewogen werden. D.h. sie brauchen nur zu sagen : Das hat nichts mit dem Krankenstand zu tun, dass du arbeiten musst.

      Also wird damit die illegale aktion verschleiert und damit legal....
      Ich muss sagen, langsam reichts mir echt.... aber mehr als eine beschwerde von mir ist rechtlich nicht drinnen.

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      Charlie Chaplin
      beim bundesheer gibts so eine scheiße erst gar ned da hackelst so lang wie dir gesagt wird...krankenstand gibts kan....

      immer gleich meckern wir die mädchen...ich HASSE ziv äh schlümpfe ;) am besten geh gleich studieren dann ersparst dir die privatwirtschaft für paar jahre...da gibts zwar auch sowas wie die AK oder das arbeitsgericht aber ja...du wirst es verstehen früher oder später....
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      Morgn

      Original von bruecki
      krankenstand gibts kan....


      Naja, dort heißt das stationär, und jeder normale Soldat tut Alles, um das zu vermeiden ;)
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      wie gesagt, die nachträgliche änderung des bestehenden dienstplanes ist an gewisse bedingungen geknüpft, und die dienstlichen nochtwendigkeiten die sich nach oder während deines krankenstandes ergeben haben müssten erstmal vom dienststellenleiter bekannt gegeben werden...

      fragt sich nur ob du wirklich wegen der paar stunden streiten willst.... :rolleyes:

      beim heer wärs einfacher gewesen: da wird der dienst einfach befohlen und basta :D

      dafür gibts auch die möglichkeit dass du dienstfreie tage ausfasst :P
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      kann man es zumindest zerstören



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