CHE in Wien

      Also von soetwas wie "Volksempfinden" halte ich mal gar nix.


      merkst du gar nicht, das du mit aussagen wie "wer randaliert, ist selber schuld!", das sogenannte gesunde volksempfinden geradezu beispielhaft verkörperst?

      Was die Fälle Cheibani Wague und Marco Omofuma angeht muss ich doch sagen, dass auch Kriminelle verdammt nochmal das Recht haben, bei der Abschiebung oder einer sonstigen Amtshandlung nicht getötet zu werden. Es gibt natürlich Ausnahmen im Bereich Notwehr/Nothilfe, aber diese beiden Fälle sind Probleme, die man nicht einfach mit dem Hinweis auf das Vorstrafenregister wieder unter den Teppich kehren kann, ...


      das ist der einzige standpunkt, der ein aufgeklärter, humanistischen prinzipien verpflichteter, an den rechtsstaat glaubender mensch einnehmen kann. jenseits jeder politischen weltanschauung.

      oder wie der sia sagen würde...

      Es KANN NICHT SEIN das einem schubhäftling mund und nase so verklebt werden, dass er daran erstickt. Punkt.


      das darf nicht sein. unter keinen umständen. da gibt es nichts zu relativieren oder rechtfertigen. das hat nichts mit rechts/links oder gutmenschentum zu tun. hier geht es um das grundlegendste menschenrecht. das recht auf leben.

      Ich würd eher sagen es SOLLTE nicht sein. Aber das Grundthema hier war doch eigentlich eher wer ein Denkmal verdient und wer nicht. Und da bleib ich bei meiner Meinung, dass das für jemanden, der Opfer eines Fahrlässigkeitsdeliktes geworden ist, nicht zutrifft. Auch wenn jeder Tod bedauerlich ist, ist mMn eine gewisse Teilschuld des Verstorbenen nicht abzustreiten.

      Abgesehen deckt sich mein Rechtsempfinden mit dem sogenannten Volksempfinden sogut wie nie, das dieses Volksempfinden grundsätzlich bequem, feig und inkonsequent ausfällt...