Morgn
Heute findet eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof über Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. In Österreich haben sich eine Privatperson aus dem Telekom-Sektor, die Kärntner Landesregierung und eien Initiative um den AKVorrat (bestehend aus etwa 11.300 Bürgern) mit Verfassungsklagen an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Grundlage des Ganzen ist, dass mit der Vorratsdatenspeicherung massiv in die Privatsphäre eines jeden eingegriffen wird, der ein Handy und/oder internet besitzt (und Festnetztelephone), also im Prinzip jeder Einwohner Österreichs (die Ausnahmen dürften wenige hundert Leute sein).
Der Verfassungsgerichtshof hat schwere grundrechtliche Bedenken in Bezug auf die Privatsphäre geäußert und die Sache (da es sich um eine europarechtliche Richtlinie handelt) an den EuGH verwiesen. Zumindest für die Betreibenden der Sammel-Individualbeschwerde war dies auch das ziel, da nur der EuGH eine europarechtliche Regelung kippen kann. Kombiniert wird auch eine Beschwerde aus Irland mitverhandelt.
Der Standard hat den Liveticker dieses Mal wohl nicht einrichten können (laut Twitter-Meldung desjenigen, der ihn hätte füllen sollen), stattdessen geht es ab 0930 auf netzpolitik.org los.
Gleich eine Vorwarnung, die meisten Verhandlungen vor dem EuGH sind nicht allzu spannend, wobei diese hier Potential hat (sonst sind es meistens die glücksspielrechtlichen Themen). Das Urteil wird für Herbst erwartet.
Heute findet eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof über Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. In Österreich haben sich eine Privatperson aus dem Telekom-Sektor, die Kärntner Landesregierung und eien Initiative um den AKVorrat (bestehend aus etwa 11.300 Bürgern) mit Verfassungsklagen an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Grundlage des Ganzen ist, dass mit der Vorratsdatenspeicherung massiv in die Privatsphäre eines jeden eingegriffen wird, der ein Handy und/oder internet besitzt (und Festnetztelephone), also im Prinzip jeder Einwohner Österreichs (die Ausnahmen dürften wenige hundert Leute sein).
Der Verfassungsgerichtshof hat schwere grundrechtliche Bedenken in Bezug auf die Privatsphäre geäußert und die Sache (da es sich um eine europarechtliche Richtlinie handelt) an den EuGH verwiesen. Zumindest für die Betreibenden der Sammel-Individualbeschwerde war dies auch das ziel, da nur der EuGH eine europarechtliche Regelung kippen kann. Kombiniert wird auch eine Beschwerde aus Irland mitverhandelt.
Der Standard hat den Liveticker dieses Mal wohl nicht einrichten können (laut Twitter-Meldung desjenigen, der ihn hätte füllen sollen), stattdessen geht es ab 0930 auf netzpolitik.org los.
Gleich eine Vorwarnung, die meisten Verhandlungen vor dem EuGH sind nicht allzu spannend, wobei diese hier Potential hat (sonst sind es meistens die glücksspielrechtlichen Themen). Das Urteil wird für Herbst erwartet.
primär historisches in 15mm (Schottland so weit das Auge reicht)
in FOG terms: Swordsman, Bow*
langsamer Maler
WoW/Keepers-Altpräsident und für die Idee begeistert, eine Carrerabahn im ganzen Clublokal zu installieren
in FOG terms: Swordsman, Bow*
langsamer Maler
WoW/Keepers-Altpräsident und für die Idee begeistert, eine Carrerabahn im ganzen Clublokal zu installieren